Fahren ohne gültige Fahrkarte in Bus, U-Bahn und Straßen-Bahn
Fahren ohne gültige Fahrkarte ist strafbar.
Sind Sie ohne Fahrkarte unterwegs und werden kontrolliert?
Dann müssen Sie eine Strafe zahlen.
Auch dann, wenn Sie Ihre Fahrkarte vergessen haben.
Haben Sie Ihre persönliche Fahrkarte vergessen?
Persönlich heißt: Auf der Fahrkarte ist Ihr Name gespeichert.
Dann können Sie die persönliche Fahrkarte in den VGF-Service-Center an der Hauptwache, B-Ebene oder der Konstablerwache, B-Ebene vorzeigen.
Sie müssen dann nur 7 Euro Strafe bezahlen.
Haben Sie Ihre übertragbare Fahrkarte vergessen?
Übertragbar heißt:
Auch andere Menschen können mit Ihrer Fahrkarte fahren.
Dann müssen Sie 60 Euro Strafe zahlen.
Das geht an einem VGF-Ticket-Automaten oder in unseren VGF-Service-Centern an der Hauptwache oder Konstablerwache.
Sind Sie ohne Fahrkarte unterwegs?
Dann müssen Sie auch 60 Euro Strafe zahlen.
Bei einer Kontrolle bekommen Sie vom VGF-Personal einen Beleg, wenn Sie keine gültige Fahrkarte dabei haben.
Auf dem Beleg steht:
- So viel Strafe müssen Sie bezahlen
- So können Sie die Strafe bezahlen
Bezahlen können Sie die Strafe in den VGF-Service-Centern an der Hauptwache, B-Ebene oder der Konstablerwache, B-Ebene:
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Samstag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
E-Mail-Adresse: ebe(at)vgf-ffm.de
Alle Texte wurden von Fachleuten der Praunheimer Werkstätten GmbH in Einfache Sprache übertragen und von Experten und Expertinnen in eigener Sache geprüft.