Fahren ohne gültige Fahrkarte

Sie haben aufgrund einer Beanstandung bei der Fahrkartenprüfung von der VGF eine Fahrpreisnachforderung, auch erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) genannt, erhalten?

Bezahlung des EBE

Per Überweisung

Riverty Services GmbH
IBAN: DE51662400020113324800
BIC/Swift: COBADEFFXXX

Wichtig: Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung immer als Verwendungszweck die EBE-Nr./Referenznummer an.

Alternativ können Sie die 60 Euro an allen VGF-Fahrkartenautomaten auf einmal oder in Teilzahlungen von 10 Euro Schritten vornehmen.

Zahlungen zu einem EBE sind nur bis zum angegebenen Zahlungsziel möglich. Ist dieses Zahlungsziel überschritten, wenden Sie sich bitte an ein VGF-Service-Center.

Am Ticket-Automaten

Die 60 Euro können Sie an allen VGF-Fahrkartenautomaten auf einmal oder in Teilzahlungen von 10 Euro Schritten vornehmen.

Und so funktioniert´s:

Scannen Sie den QR-Code des EBE-Belegs am VGF-Automaten. Der Scanner leuchtet rot und befindet sich rechts unter dem Touchbildschirm.

Sie möchten den Gesamtbetrag auf einmal bezahlen? 

  • Dann bezahlen Sie Sie die 60 Euro.
  • Entnehmen Sie bitte anschließend Ihre Quittung und heben diese auf.

Möchten Sie nur eine Teilzahlung vornehmen?

  • Dann klicken Sie auf "Teilzahlung vornehmen".
  • Wählen Sie den Mindestbetrag von 10 Euro oder erweitern mit "+10€" auf den Betrag den Sie einzahlen möchten.
  • Klicken Sie auf "Zahlung" und bezahlen Sie Ihren ausgewählten Betrag.
  • Entnehmen Sie anschließend Ihre Quittung und heben diese auf.

Wichtig: Merken Sie sich den Betrag, den Sie bereits eingezahlt haben, da der Automat trotz Ihrer Einzahlung immer den Ursprungsbetrag von 60 Euro anzeigt.

Frist

Zahlungen zu einem EBE sind nur bis zum auf dem EBE-Beleg angegebenen Zahlungsziel möglich. Ist dieses Zahlungsziel überschritten, wenden Sie sich bitte an ein VGF-Service-Center.

Sie haben Ihre persönliche Fahrkarte bei der Fahrkartenprüfung vergessen?

Dann wenden Sie sich innerhalb unserer Öffnungszeiten an ein VGF-Service-Center.

Bitte beachten Sie, dass:

  • Sie Ihre Fahrkarte nur innerhalb einer Frist von 7 Tagen nachträglich vorlegen können. Die Frist steht auch auf Ihrem EBE-Beleg,
  • eine Bearbeitungsgebühr von 7 Euro anfällt,
  • übertragbare Fahrkarten nachträglich nicht anerkannt werden.

Sie haben noch Fragen? Weitere Informationen finden Sie in den FAQ.