FAQ
Das eTicket ist ein elektronischer Fahrschein, der auf einer Chipkarte ausgegeben wird. Die Chipkarte ist eine Plastikkarte in der Größe einer EC-Karte und dient als Datenträger für das eTicket. Pro Chipkarte können maximal 8 eTickets gespeichert werden.
Chipkarten werden kostenfrei an den VGF-TicketCentern sowie allen VGF-TicketShops im Stadtgebiet Frankfurt zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden Chipkarten vom VGF-InfoBus ausgegeben. Bei einem Kauf eines Abonnements unter MeineVGF wird die Chipkarte automatisch mitgeliefert (sofern noch nicht vorhanden).
- - Es muss nicht jeden Monat ein neues Ticket gelöst werden.
- - Bei Verlust kann die Karte sofort gesperrt und ersetzt werden.
- - Die Chipkarte nutzt sich nicht so schnell ab wie ein Papierticket.
- - Mit Hilfe der hohen Sicherheitsstandards werden Betrug und Fälschungen vorgebeugt.
Fahrscheine wie Einzelfahrten, Kurzstreckentickets, Tageskarten oder Anschlusskarten werden noch auf Papier ausgegeben. Zeitkarten wie zum Beispiel Wochen- und Monatskarten sowie -Jahreskartenabonnements sind ausschließlich als eTicket erhältlich (außer Zeitkarten in die Übergangstarifgebiete).
Eine Zeitkarte ist ein Fahrkarte, welche für einen bestimmten Zeitraum, länger als einen Tag, gültig ist und nur als eTicket ausgegeben wird (außer Zeitkarten in die Übergangstarifgebiete). Hierzu zählen alle Wochen-, Monats- und Jahreskarten.
Eine Auswahlmöglichkeit besteht nicht. Die Festlegung, für welche Kundengruppen, Tarifprodukte und -gebiete Chipkarten oder Papierfahrkarten ausgegeben werden, erfolgt verbundweit nach einheitlichen Kriterien.
Die Chipkarte kann bis zu fünf Jahre genutzt werden. Das Ende der Nutzungsdauer kann an allen VGF-Fahrkartenautomaten sowie in den TicketCentern und TicketShops der VGF ausgelesen werden oder ist auf der Chipkarte aufgedruckt. Sofern Sie ein Abonnement erworben haben, müssen Sie sich um nichts kümmern. Eine neue Chipkarte wird Ihnen rechtzeitig zugeschickt.
Nach erfolgreicher Erstregistrierung können Abokunden:innen das Ablaufdatum unter MeineVGF oder am Fahrkartenautomaten einfach durch Auflegen der Chipkarte auf das eTicket-Symbol einsehen. Die Fahrkartendaten werden automatisch am Bildschirm angezeigt.Die Daten auf der Chipkarte, die Art des Tickets und seine Gültigkeit können ganz einfach an allen VGF-Fahrkartenautomaten ausgelesen werden: Einfach Chipkarte auf das eTicket-Symbol auflegen. Die Fahrscheindaten werden automatisch am Bildschirm angezeigt. Darüber hinaus können Chipkarten an allen VGF-TicketCentern sowie VGF-TicketShops ausgelesen werden. Nach erfolgreicher Erstregistrierung können bei einem Ticket-Abo die Daten unter meineVGF ebenfalls eingesehen werden.
Auf allen Chipkarten sind äußerlich die Chipkartennummer und das ausgebende Verkehrsunternehmen aufgedruckt. Diese Festlegung gilt verbundweit.
Bei mehreren Karten im Haushalt empfehlen wir, die Karten anhand der aufgedruckten Chipkartennummer zu unterscheiden oder den Namen des Nutzers im Beschriftungsfeld auf der Rückseite einzutragen.Anschlussfahrscheine und Einzelzuschläge für die 1. Klasse können als Papierfahrschein zusätzlich zu einem gültigen eTicket am Fahrkartenautomaten erworben werden. Weitere Zeitkarten für Fahrten außerhalb Ihres Gültigkeitsgebiets oder 1. Klasse-Zuschläge sind als eTicket an den VGF-Fahrkartenautomaten, in den TicketShops und TicketCentern verfügbar und können direkt auf die vorhandene Chipkarte gespeichert werden.
Die Festlegung erfolgt durch den RMV (Rhein-Main-Verkehrsverbund).
Aktuell sind Zeitkarten in die Übergangstarifgebiete nur als Papierfahrschein erhältlich.
Ein oder mehrere Berechtigungsnachweise werden auf einer Chipkarte hinterlegt, welche dann zum Kauf von nachweispflichtigen Fahrkarten für Schüler:innen, Senior:innen und Frankfurt-Pass Besitzer:innen berechtigt.
Schul-, Ausbildungs-, und Altersnachweise sowie Frankfurt-Pass.
Schülerticket Hessen, Seniorenticket Hessen, Seniorenticket Hessen Komfort, Wochen- und Monatskarten Azubi, 65-Monatskarte Frankfurt, 65plus-Monatskarte und Fahrkarten zum Frankfurt-Pass.
In den TicketShops, im Infobus oder den TicketCentern.
Im Abo: Direkt online unter MeineVGF bestellen und Nachweise hochladen, per Post oder E-Mail mittels ausgefüllten Bestellschein und Kopie der notwendigen Nachweise oder persönlich in den TicketCentern abgeben.
Im Direktkauf: Unter original Vorlage der geforderten Nachweise in den TicketShops und TicketCentern sowie mit bereits hinterlegtem Berechtigungsnachweis an den VGF-Fahrkartenautomaten (außer Seniorticket Hessen).
Bei einer Fahrkartenkontrolle werden folgende Daten im sog. Transaktionslogbuch gespeichert und zu Zwecken der Missbrauchsanalyse an das verbundweite Hintergrundsystem (vHGS) des RMV geschickt:
- Die Kennung des vom Prüfer verwendeten Kontrollgeräts sowie Zeitpunkt (Datum, Uhrzeit) und Ort der Prüfung. So wird im vHGS geprüft, ob zum gleichen Prüfzeitpunkt an unterschiedlichen Kontrollgeräten, die sich nicht im gleichen Fahrzeug befinden, eine Berechtigungsnummer zweimal kontrolliert wurde.
- Die Kennung der Art der Aktion. Unter einer Aktion versteht man zum Beispiel die Ausgabe der Chipkarte, der Erwerb eines Fahrscheins oder eine Fahrscheinkontrolle.
- Die Nummer der Fahrtberechtigung und Produktnummer. Dabei wird im vHGS geprüft, ob zur kontrollierten Fahrkarte auch ein offizieller Verkaufsdatensatz existiert.
- Die Liniennummer und Fahrtnummer des zum Zeitpunkt der Kontrolle verwendeten Verkehrsmittels. Diese Daten werden nur herangezogen, wenn die Analyse zuvor einen Missbrauch feststellte.
Der Chip enthält bei übertragbaren Fahrkarten nur die für Fahrten wichtigen Daten, wie Fahrkartenart, Gültigkeitszeitraum und Tarifgebiete. Personenbezogene Daten wie Name, Geburtsdatum und Geschlecht werden lediglich bei persönlichen Fahrkartenprodukten verschlüsselt auf der Chipkarte gespeichert.
Die Datenerhebungen dienen der Fälschungs- und Missbrauchssicherheit. Aus Gründen der Transparenz werden die für die Missbrauchsanalyse benötigten Daten auch in der Chipkarte gespeichert.
Die Anzahl der im Transaktionslogbuch gespeicherten Informationen ist auf zehn begrenzt. Ab der elften Information werden vorherige Daten überschrieben.
Mitarbeitende von Verkehrsunternehmen haben nur im Kundenzentrum die Möglichkeit, die letzten zehn Transaktionen einzusehen, wenn der Fahrgast seine Karte – beispielsweise zur Bearbeitung einer Reklamation – zur Verfügung stellt.
Das Erstellen von personenbezogenen Bewegungsprofilen ist rechtlich untersagt.
Das oben genannte Vorgehen wurde unter Einbeziehung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, darunter die Mitarbeitenden des Hessischen Datenschutzbeauftragten, abgestimmt.
Die Verarbeitung von Daten erfolgt gemäß der gesetzlichen Vorgaben und entsprechend der Datenschutzhinweise der VGF. Diese finden Sie unter: www.vgf-ffm.de/datenschutz oder in einem unserer TicketCenter.
Wir weisen darauf hin, dass die Kommunikation per E-Mail regelmäßig ungesichert erfolgt. Weitere Informationen unter www.vgf-ffm.de/datenschutz.
Unter ebbelwei-express.de oder anrufen (069-213-22425) bzw. Fax (069-213-22727).
Im Internet unter http://www.frankfurt-tourismus.de/
Für persönliche, nicht übertragbare Fahrkarten gilt: Zeigen Sie Ihre Chipkarte mit gültigem eTicket beim prüfenden Verkehrsunternehmen nach. Kann die Gültigkeit der Fahrkarte nachgewiesen werden, müssen anstatt der 60 € des erhöhten Beförderungsentgelts nur 7 € gezahlt werden.
Dies gilt nicht für übertragbare Fahrkarten. Wird eine übertragbare Fahrkarte vergessen, ist das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 60 € zu zahlen.Die Chipkarte mit dem gültigen eTicket ist, wie alle Fahrausweise, in Bussen und Bahnen mitzuführen. Sie ist dem Fahrausweisprüfer auf Verlangen auszuhändigen. Bei persönlichen Zeitkarten ist auf Verlangen des Fahrausweisprüfers ein gültiger Lichtbildausweis vorzuzeigen. Für Zeitkarten mit Frankfurt-Pass ist zusätzlich ein gültiger Frankfurt-Pass mitzuführen.
Der Fahrausweisprüfer hält das eTicket an sein Kontrollgerät, um die zeitliche und räumliche Gültigkeit des eTickets auszulesen.Überweisen Sie den noch zu zahlenden Betrag auf folgendes Konto:
Paigo GmbH
IBAN: DE51662400020113324800
BIC/Swift: COBADEFFXXXWichtig: Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung immer als Verwendungszweck die EBE-Nr./Referenznummer an.
Alternativ können Sie auch an allen VGF-Fahrkartenautomaten oder am VGF-ServiceCenter Ihre Fahrpreisnacherhebung bezahlen.
Scannen Sie den QR-Code des EBE-Belegs am VGF-Automaten.
Der Scanner leuchtet rot und befindet sich rechts unter dem Touchbildschirm.Sie möchten den Gesamtbetrag auf einmal bezahlen?
Dann bezahlen Sie die 60 Euro, entnehmen anschließend Ihre Quittung und heben diese auf.
Möchten Sie nur eine Teilzahlung vornehmen?
- Dann klicken Sie auf „Teilzahlung vornehmen“.
- Wählen Sie den Mindestbetrag von 10 Euro oder erweitern mit „ +10€“ auf den Betrag den Sie einzahlen möchten.
- Klicken Sie auf „Zahlung“ und bezahlen Sie Ihren ausgewählten Betrag.
- Entnehmen anschließend Ihre Quittung und heben diese auf.
Wichtig: Merken Sie sich den Betrag, welchen Sie bereits eingezahlt haben, da der Automat trotz Ihrer Einzahlung immer den Ursprungsbetrag von 60 Euro anzeigt. Jedoch muss nur noch der von Ihnen zu zahlende Restbetrag beglichen werden.
Wenden Sie sich persönlich mit Ihrem Lichtbildausweis an unser ServiceCenter an der Bockenheimer Warte in der B-Ebene.
Innerhalb unserer Öffnungszeiten wenden Sie sich mit Ihrer gültigen Fahrkarte an unser ServiceCenter an der Bockenheimer Warte in der B-Ebene.
Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch: 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 14:00 UhrBitte beachten Sie, dass:
- eine Frist für die nachträgliche Vorlage einzuhalten ist, diese finden Sie auf Ihrem Beleg.
- ein Bearbeitungsentgelt von 7 Euro anfällt.
- übertragbare Fahrkarten nachträglich nicht anerkannt werden.
Leider können wir diese Fahrkarten nachträglich nicht anerkennen.
Zur Prüfung Ihrer Angaben, die auf dem eTicket gespeichert sind, benötigen wir eine Gültigkeitsbescheinigung des Ticketausstellenden Verkehrsunternehmens. Senden Sie uns diese per Mail an ebe@vgf-ffm.de zu. Ist Ihre Fahrkarte von der VGF, wenden Sie sich mit einem gültigen Lichtbildausweis an das TicketCenter Hauptwache, B-Ebene. Dort wird die Chipkarte geprüft, das erhöhte Beförderungsentgelt storniert und eine neue Fahrkarte ausgestellt.
Das Beförderungsunternehmen hat einen Anspruch auf Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes entsprechend der jeweiligen Beförderungs- und/oder Tarifbestimmungen. Es können Strafanträge wegen Leistungserschleichung gestellt werden.
Um die Chipkarte im Fall eines Verlustes vor Missbrauch zu schützen und schnell eine Ersatzkarte zu erhalten, empfehlen wir für Fahrkarten aus dem Direktkauf eine Registrierung der Chipkarte.
Diese können Sie in einem der VGF-TicketCenter vornehmen lassen. Dazu nimmt ein Mitarbeiter Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse auf. Im Fall eines Verlustes kann die Chipkarte (nach Vorlage eines Lichtbildausweises) so direkt Ihnen als Nutzer zugeordnet werden.
Die hinterlegten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Chipkarten-Zuordnung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
Ist die Chipkarte nicht registriert, ist eine Ersatzausstellung nur mit dem Kundenanschreiben/Ausgabebeleg im Original möglich, welches zusammen mit der Chipkarte ausgegeben wurde.
Wenn Sie ein laufendes Abonnement bei der VGF haben, ist keine gesonderte Registrierung der Chipkarte erforderlich. Die Nutzerdaten sind dann bereits im Rahmen des Abonnements hinterlegt. Eine Ersatzausstellung und Sperrung der Chipkarte können umgehend durchgeführt werden.Bei Verlust wenden Sie sich bitte an die TicketCenter (Hauptwache, Konstablerwache, Bornheim Mitte). Als Abonnent können Sie im Fall eines Fahrkartenverlustes direkt eine Verlustmeldung über Ihren Online-Account bei MeineVGF tätigen. Außerdem steht Ihnen der Aboservice der VGF unter aboservice@vgf-ffm.de sowie 069-19449 zur Verfügung.
Besitzen Sie eine registrierte Chipkarte, kann die Ersatzausstellung im TicketCenter unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises sowie der bei Registrierung hinterlegten E-Mail-Adresse vorgenommen werden.
Ist die Chipkarte nicht registriert, wird das Kundenanschreiben/Ausgabebeleg, welches zusammen mit der Chipkarte ausgegeben wurde, im Original benötigt.Eine Ersatzausstellung vor Ort ist bei Vorlage der entsprechenden Nachweise unmittelbar möglich. Wird die Ersatzausstellung telefonisch oder per E-Mail beantragt, kann dies einige Werktage in Anspruch nehmen.
Die Gebühr für eine Ersatzausstellung beträgt 10 Euro.
Wenn die Chipkarte äußerlich unbeschädigt und das darauf gespeicherte eTicket defekt ist, erhalten Sie umgehend einen kostenfreien Ersatz. Bei einem Defekt des eTickets mit äußerlichen Beschädigungen der Chipkarte erhalten Sie Ersatz gegen eine Gebühr von 10 Euro. Bitte bringen Sie dazu einen gültigen Lichtbildausweis mit.
Wichtig: Haben Sie Ihr eTicket im Direktkauf (ohne Abo) erworben und ist Ihre Chipkarte nicht registriert (siehe auch: Schutz vor Missbrauch), bringen Sie außerdem bitte Ihr Kundenanschreiben/Ausgabebeleg, das zusammen mit der Chipkarte ausgegeben wurde, im Original mit.
Abonnements können am bequemsten online unter MeineVGF abgeschlossen werden. Alternativ können Sie auch einen ausgefüllten Bestellschein per Mail an aboservice@vgf-ffm.de oder per Post an Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, 60276 Frankfurt schicken oder den Bestellschein in einem der VGF-TicketCenter abgeben. Bestellscheine erhalten Sie online unter vgf-ffm.de sowie an den TicketCentern und TicketShops im Stadtgebiet Frankfurt. Ein Abonnement kann jeweils bis zum 10. eines Monats für den Fahrtantritt ab Beginn des darauffolgenden Monats abgeschlossen werden.
Ein Abo läuft 12 Monate und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Eine Kündigung ist immer bis zum 10. des Monats zum Monatsende möglich.
Änderungen können jederzeit online unter MeineVGF vorgenommen werden. Alternativ können Sie Änderungswünsche auch per Post oder per E-Mail an den Aboservice der VGF schicken oder in einem der VGF-TicketCenter abgeben. Dazu nutzen Sie am besten die Bestellschein-Vorlagen, die zum Download unter vgf-ffm.de bereitstehen. Anstatt „Neuantrag“ kreuzen Sie „Änderungsantrag“ auf dem Bestellschein an. Es sind nur die sich ändernden Daten anzugeben.
Änderungen müssen grundsätzlich jeweils bis zum 10. eines Monats bei der VGF eingehen, damit sie ab Beginn des Folgemonats gültig sind.Kündigungen können jederzeit online unter MeineVGF vorgenommen werden. Alternativ können Sie Kündigungen per Post oder per Mail an den Aboservice der VGF schicken oder in einem der VGF-TicketCenter abgeben.
Kündigungen müssen jeweils bis zum 10. eines Monats eingereicht werden, um die Fahrkarte bis zum Monatsletzten zu kündigen.Bei Kündigung im ersten Vertragsjahr entsteht eine Nachforderung gemäß der Tarifbestimmungen bzw. Ergänzenden Bedingungen in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ab dem zweiten Vertragsjahr wird keine Nachforderung mehr erhoben.
Bei einem nachweislichen Wechsel auf ein anderes RMV-Fahrkartenprodukt (z.B. Jobticket, Semesterticket) wird keine Nachforderung erhoben.
Eine Erstattung ist nur bei persönlichen Jahreskarten möglich. Erstattet werden maximal 60 Tage pro Vertragsjahr bei nachweislicher Reiseunfähigkeit.
Der Versand erfolgt automatisch, kurz vor Gültigkeitsbeginn der Fahrkarte. Individuelle Termine sind nicht möglich.
Bei Kündigung muss die Chipkarte nicht zurückgegeben werden. Sie wird zum gewünschten Kündigungsdatum automatisch gesperrt. Papierfahrten in die Übergangstarifgebiete sind zurückzugeben.
Bei Tarifänderungen werden die Abbuchungsbeträge ab dem Änderungszeitpunkt entsprechend angepasst. Bei jährlicher Zahlungsweise erfolgt die Anpassung jeweils automatisch bei Vertragsverlängerung. Eine gesonderte Mitteilung erfolgt nicht.
Unter MeineVGF können Sie online Abonnements abschließen und Ihre Bestehenden verwalten: Persönliche Stammdaten ändern, eine Neubestellung für eine Jahreskarte ausführen, die vorhandene Jahreskarte ändern, den Verlust einer Jahreskarte zur Bestellung einer Ersatzkarte melden, Ihre Bankdaten ändern oder den vorhandenen Jahreskartenvertrag kündigen. Auch der Download von Zahlungsplänen und Fahrtkostennachweisen für den Arbeitgeber oder die Steuer und das Hochladen von Schul-, Ausbildungs- und Frankfurt-Pass-Nachweisen ist hier ebenfalls möglich.
Darüber hinaus profitieren Sie von interessanten Vorteilen und Informationen z.B. zu Sonderaktionen und Gewinnspielen.Unter MeineVGF profitieren neue oder bestehende Abonnenten von einer verlängerten Bestell-, Änderungs- und Kündigungsfrist bis zum 15. des Monats, anstatt bis zum 10. Zusätzlich können Sie Ihre Daten jederzeit bequem von zu Hause einpflegen und sparen sich somit zusätzliche Wege. Durch Ihre Registrierung haben Sie Zugriff auf attraktive Vorteilsaktionen und Gewinnspiele, weche nur unter meineVGF verfügbar sind.
Unter MeineVGF können Sie sich jederzeit im separaten Login-Bereich als Neukunde registrieren. Nach erfolgreicher Bestätigung Ihrer Anmeldung können Sie alle Funktionen des Portals nutzen.
Zu Ihrer Abobestellung haben Sie eine Eingangsbestätigung mit Registrierungscode erhalten. Mit diesem und Ihrer Chipkartennummer können Sie sich unter MeineVGF im separaten Login-Bereich registrieren. Nach erfolgreicher Bestätigung Ihrer Registrierung können Sie alle Funktionen des Portals nutzen.
Tipp: Chipkartennummer und Registrierungscode finden Sie auf vielen Informationsschreiben, die Sie von der VGF erhalten.
Auch mit registrierter Chipkarte (die z.B. im TicketCenter registriert wurde) können Sie sich unter MeineVGF über den gleichen Weg registrieren. Nach erfolgreicher Bestätigung Ihrer Registrierung können Sie alle Funktionen von MeineVGF nutzen. Das Einsehen der im TicketCenter erworbenen Fahrkarte ist aber hier nicht möglich.Wenn Sie ein Abo für eine andere Person bestellen möchten, z.B. als Erziehungsberechtigter für Ihr Kind, geben Sie bei der Bestellung die persönlichen Daten des späteren Kartennutzers (des Kindes) an. Weitere Angaben wie z.B. Liefer- oder Rechnungsdaten können nach Bestellabschluss unter dem Reiter 'Anschriften' ergänzt werden.
Zur Beantragung Ihres persönlichen Registrierungscodes wenden Sie sich bitte per E-Mail an meine@vgf-ffm.de.
Wenn Sie auf der Anmeldeseite von MeineVGF Ihre E-Mail-Adresse eintragen und „Passwort vergessen“ auswählen, erhalten Sie einen Link per E-Mail und können dann ein neues Passwort festlegen.
Das aktuelle Mitnahmeverbot umfasst die E-Tretroller. Sie werden umgangssprachlich auch als E-Scooter bezeichnet. Allerdings werden auch die vierrädrigen Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Menschen E-Scooter genannt.
Zur klareren Unterscheidung spricht die VGF bei den zweirädrigen E-Scootern, für die das Verbot gilt, von E-Tretrollern.Es liegt eine Empfehlung des Verbandes VDV (Verband Deutscher Verkehrsunternehmen) vor. In ihr wird festgehalten, dass wegen der derzeit sehr niedrigen Sicherheitsanforderungen an E-Tretroller und der exponierten Positionierung der Lithium-Ionen-Akkus die Wahrscheinlichkeit u.a. eines Akkubrands bei den E-Tretrollern deutlich höher ist als bei anderen Elektrofahrzeugen.
Die VGF hat beschlossen – wie viele andere Verkehrsunternehmen –, sie von der Beförderung auszuschließen. Sicherheit geht bei uns immer vor.Wir haben uns mit der Entscheidung nicht leichtgetan, sie bedeutet für manche Kunden ja eine Einschränkung.
Allerdings hat Sicherheit absolute Priorität, weswegen wir uns in Einklang mit anderen Verkehrsunternehmen zum Mitnahmen-Verbot vom 1. Oktober 2024 entschlossen haben.
Sofern sich neue Entwicklungen der Hersteller von E-Tretrollern zu einer Erhöhung der Sicherheit ergeben, behalten wir uns vor, diese auch wieder mitzunehmen.Pedelecs (E-Bikes), Elektro-Rollstühle und die vierrädrigen Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Menschen – die häufig ebenfalls als „E-Scooter“ bezeichnet werden – dürfen weiter mitgenommen werden. Die Akkus hier erfüllen höhere Sicherheitsanforderungen.
Wir beziehen uns aktuell auf eine Empfehlung des Verbandes VDV, die sich explizit auf die E-Tretroller bezieht.
Pedelecs (E-Bikes), Elektro-Rollstühle und die vierrädrigen Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Menschen – die häufig ebenfalls als „E-Scooter“ bezeichnet werden – dürfen weiter mitgenommen werden. Die Akkus hier erfüllen höhere Sicherheitsanforderungen. Auch zu anderen Gegenständen mit Akkus sind uns aktuell keine erhöhten Sicherheitsbedenken bekannt.In den Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV sind unter § 10 (3) auch „explosionsfähige, leicht entzündliche (…) Stoffe“ vermerkt, die von der Mitnahmen ausgeschlossen werden können. Da bei den E-Tretrollern aktuell erhebliche Sicherheitsbedenken bestehen, schließt die VGF sie vom 1. Oktober an auch auf dieser Grundlage von der Beförderung aus.
Zum 01.01.2020.
Es wurden vier neue Jahreskartenprodukte für alle ab 65 Jahren eingeführt:
- Seniorenticket Hessen
- Seniorenticket Hessen Komfort
- Seniorenticket Hessen zum Frankfurt-Pass
- Seniorenticket Hessen Komfort zum Frankfurt-Pass
Unter vgf-ffm.de/senioren finden Sie ausführliche Vergleiche der einzelnen Produkte.
Ab 65 Jahren. Bestellbar bereits zum 1. des Monats in dem der Nutzer/die Nutzerin 65 Jahre alt wird.
Im Abo als SEPA-Lastschriftverfahren in zwölf Monatsraten oder in der Einmalabbuchung. Im Direktkauf als Einmalzahlung bar, per EC-Karte oder Kreditkarte (sofern akzeptiert).
Im Abo 1 Jahr und verlängert sich automatisch.
Im Direktkauf 1 Jahr ohne automatische Verlängerung.
Zum 01.01.2020 lösten die neuen Seniorenticket Hessen Produkte die bisherigen 65-Jahreskarten ab. Die 65-Frankfurt Monatskarte und 65-plus Monatskarte gibt es weiterhin.
Im Abo direkt online unter MeineVGF bestellen und Altersnachweise hochladen oder mit ausgefülltem Bestellschein und Kopie der notwendigen Nachweise (Ausweiskopie und ggf. FFM-Pass-Kopie) an aboservice(at)vgf-ffm.de, per Post an Stadtwerke VerkehrsGesellschaft Frankfurt am Main mbH Abonnentenservice 60276 Frankfurt am Main oder persönlich in einem unserer TicketCenter abgeben. Die Bestellscheine finden Sie unter vgf-ffm.de/senioren oder in unseren TicketCentern. Im Direktkauf unter Vorlage eines Lichtbildausweises und ggf. FFM-Pass in den TicketShops oder TicketCentern.
Im Abo immer bis zum 10. des Vormonats zum 1. des Folgemonats. Im Direktkauf jederzeit zum nächstmöglichen 1. eines Monats.
Im Abo unter MeineVGF mit ausgefülltem Bestellschein an aboservice(at)vgf-ffm.de, per Post an Stadtwerke VerkehrsGesellschaft Frankfurt am Main mbH Abonnentenservice 60276 Frankfurt am Main oder persönlich in einem unserer TicketCenter abgeben. Die Bestellscheine finden Sie unter vgf-ffm.de/senioren oder in unseren TicketCentern. Änderungen müssen grundsätzlich jeweils bis zum 10. eines Monats bei der VGF eingehen, damit sie ab Beginn des Folgemonats gültig sind.
Leider nein. Alle Busse in Frankfurt verfügen inzwischen über Klimaanlagen, 2/3 der Straßenbahnen und bis 2017, wenn die letzten U-Bahnen der Reihe U5 geliefert werden, 224 von dann 261 U-Bahnwagen. Alle seit Oktober 2003 neugekauften Straßenbahnen des Typs S (74 Stück in Betrieb) und des seit 2008 beschafften U-Bahnwagens U5 (146 in Betrieb) verfügen über Klimaanlagen.
Weil noch ältere Bahnen in Betrieb sind, die nicht mit Klimaanlagen nachgerüstet werden können oder kurz vor der Ausmusterung – und damit dem Ersatz durch klimatisierte Neu-Fahrzeuge – stehen, so dass eine Nachrüstung unwirtschaftlich ist.
Bei den Straßenbahnen des Typs "R" (38 Stück) und den U-Bahnwagen des Typs "U4" (37 Stück), die bis auf Weiteres in Betrieb bleiben, ist das nicht möglich, da die Statik der Dächer nicht auf das Gewicht dieser Aggregate ausgelegt ist. Das können bis 1,5 Tonnen sein, bei Niederflurfahrzeugen gibt es keine andere vernünftige Option, als sie auf den Dächern zu installieren. Die U-Bahn-Typen "Ptb", "U2" und "U3" werden bis 2017 durch die "U5"-Wagen ersetzt, eine Nachrüstung ist nicht wirtschaftlich.
In die 38 "R"- und 37 "U4"-Wagen wurden bzw. werden aber neue Fenster mit Oberlichtern eingesetzt, die sich öffnen lassen, damit mehr Frischluft ins Innere kommt.
Das wäre nun wirklich übertrieben, 1954 gehörte die auch nicht zur Originalausstattung.
Weil wir nicht die Umwelt kühlen wollen.
Bei einem neuen Bus, der eine Anlage auf dem Dach montiert hat, zw. 8.000 und 10.000 €.
Bei einem „S“-Wagen befinden sich insgesamt fünf Anlagen auf dem Dach: drei für die Fahrgasträume, zwei für die beiden Fahrerräume. Zusammen kosten diese Anlagen rd. 115.000 € pro Bahn. Bei einem „U5“-U-Bahnwagen sind vier Anlagen auf dem Dach: je zwei Fahrgastraumanlagen und zwei Fahrerraumanlagen. Die Gesamtkostenbelaufen sich pro Bahn auf 130.000 €.
Bei Bussen ca. 2 Liter Diesel auf 100 Kilometern (bei einem Gesamtverbrauch des Busses von rd. 45 Litern auf 100 Kilometern).
Die Anlagen der „S“-Wagen (Straßenbahn) verbrauchen bei einer Leistung von 2,5 KW der Fahrerraum- und 19 KW der Fahrgastraum-Anlagen zusammen 62 KW. Die „U5“-U-Bahnen verbrauchen bei einer Leistung von 2,5 KW der Fahrerraum- und 12 KW der Fahrgastraum-Anlagen zusammen 29 KW. Dies sind Maximalwerte bei Volllast der Anlage.
Nein, die Einstellung wird von der jeweiligen VGF-Werkstatt vorgegeben, das Fahrpersonal hat auf die Regelung der Klimageräte im Fahrgastraum keinen Einfluss.
Bei Schienenfahrzeugen: Norm DIN EN 14750-1 „Bahnanwendungen – Luftbehandlung in Schienenfahrzeugen des innerstädtischen und regionalen Nahverkehrs“. Diese Schrift legt die Leistungsfähigkeit der Heiz- und Kühleinrichtungen, die Aufheiz- und Abkühlzeit, die Innen- und Außentemperatur, die Temperaturdifferenz sowie die Außenluftmenge pro Person genau fest. Hier kann der Fahrer nicht mal eben am „Rad drehen“.
In Bussen zum Beispiel der ICB ca. 22 Grad, aber das ist ein theoretischer Wert, der bei hochsommerlichen Temperaturen nicht erreicht wird – ständiger "Stop and Go", mehrere offene Türen bei geringen, dafür kundenfreundlichen Haltestellen-Abständen.
Bei U- und Straßenbahnen wird die Raumtemperatur je Fahrgastraum-Klimagerät (pro Wagenteil ein Klimagerät) durch zwei Temperatur-Fühler erfasst. Aus den beiden Werten wird ein mittlerer Ist-Wert ermittelt. Die Raumtemperatur wird anhand der Differenz zwischen Ist- und Soll-Temperatur durch Kühlen oder Heizen geregelt. Dies erfolgt automatisch über die Raumtemperaturfühler im Wageninneren, in Abhängigkeit vom gewünschten Raumtemperatur-Sollwert und der Außentemperatur. Bei Außentemperaturen von mehr als 19°C wird der Raumtemperaturwert angehoben, um die gesundheitliche Belastung der Fahrgäste durch zu hohe Temperatur-Differenzen gering zu halten. Die Temperatur-Differenz zwischen Innenraum-Temperatur und Außentemperatur ist in der genannten Norm DIN EN 14750-1 „Bahnanwendungen – Luftbehandlung in Schienenfahrzeugen des innerstädtischen und regionalen Nahverkehrs“ mit ca. 3°C fest gelegt.
Mit der Kühlung erfolgt gleichzeitig eine Entfeuchtung der Luft, denn Schwüle wird von Fahrgästen häufiger als unangenehmer empfunden als die Hitze selbst. Des Weiteren wird zur Kühlung zu 100% mit Außenluft gearbeitet. Im vollbesetzten Fahrzeug ist eine große Außenluftmenge (15m³/h pro Person) erforderlich, um die nötige Kühlleistung im vorgegebenen Temperatur-Bereich in das Fahrzeug einzubringen.
Die Auslegung der Klimaanlagen für U- und Straßenbahnen regelt die genannte Norm DIN EN 14750-1 „Bahnanwendungen – Luftbehandlung in Schienenfahrzeugen des innerstädtischen und regionalen Nahverkehrs“.
Nein, sie sind ein freiwilliger Standard, den die VGF beim Kauf neuer Fahrzeuge – bei den Straßenbahnen seit Oktober 2003 – selber gesetzt hat. Eine gesetzliche oder ähnliche Verpflichtung gibt es nicht. Im Gegenteil: Es gibt deutsche Großstädte (Dresden), deren Verkehrsbetriebe aus wirtschaftlichen Erwägungen (Neupreis, Unterhaltung, Verbrauch) grundsätzlich auf Klimaanlagen verzichten.
Nicht unbedingt: Je nachdem, wie die Scheiben beschaffen sind, wird mehr oder weniger Infrarotstrahlung absorbiert bzw. reflektiert oder durchgelassen. Eine schwarze Scheibe allein bedeutet also nicht automatisch, dass sich der Fahrzeug-Innenraum aufheizt.
Die Haltestellen-Abstände in Frankfurt sind relativ kurz, beim Fahrgastwechsel gehen in der Regel alle Türen auf – häufig werden Türen auch für später ankommende Fahrgäste länger offen gehalten –, viel Kühle wird so an jeder Haltestelle leider an die Umwelt abgegeben, ohne dass die Fahrzeuge bis zur nächsten Station wieder spürbar abgekühlt werden können.
Die Klimaanlagen werden hinsichtlich Ihrer Kühlleistung nicht für den "Worst-Case" konzipiert, weil in unseren Breiten konstante Temperaturen von 40°C und mehr über einen längeren Zeitraum ungewöhnlich sind. Bei überdurchschnittlichen Temperaturen und den schon genannten Umständen kann es dazu führen, dass sich der Innenraum trotz Klimaanlagen aufwärmt.
Erfahrungswerte bei unseren Bussen der VGF-Schwester ICB zeigen, daß eine Ausfallquote von rd. 2 % am Tag normal ist. D.h. aber auch: die Anlagen sind zu 98 % betriebs- bzw. einsatzbereit.
Im Jahr 2013 hatte die VGF auf „S“- und „U5“-Wagen 800 Anlagen im Einsatz. D.h.: 365 Tage = 292.000 Anlagenbetriebstage. Registriert hat die VGF 285 Störungen. Dies bedeutet 0,19 % Störtage. Außerdem: Im Gegensatz zum Bus, wo es nur eine Anlage auf dem Dach gibt, laufen bei U- und Straßenbahn die anderen Geräte weiter, somit wird bei einem Ausfall nicht automatisch die ganze Bahn warm.
Bei hohen Außentemperaturen hat eine Klimaanlage Schwierigkeiten, die Wärme abzuführen, als Folge steigt die Temperatur des Kältemittels, Druck und Wirkungsgrad sinken. Trotz regelmäßiger Wartung gibt es auch vereinzelt technische Defekte: Filter können verstopfen, die Anlage undicht sein, auch unterliegt sie wie alle technischen Einrichtungen normalem Verschleiß.
Die Wartung der Anlagen führt die VGF nach einem Konzept aus, das mit dem Hersteller abgestimmt ist, die Wartung mit Blick auf den Sommer und seine erwartbar hohen Temperaturen ist also terminiert. In Bussen werden Klimaanlagen aber auch im Winter benötigt, um die Scheiben nicht beschlagen zu lassen.
Bei den Schienenfahrzeugen werden die Klimaanlagen ebenfalls turnusmäßig das ganze Jahr gewartet. Die jährliche Klimaprüfung ist ebenfalls in der genannten Norm vorgeschrieben. Hier werden allerdings die kompletten Anlagen, ihre Regelung, Kältemittelzustand, Funktion etc. geprüft.
Der Reinigungs-Turnus der Einzelkomponenten (Verflüssiger und Verdampfer) sowie Tausch der Filtermatten ist mit vier bzw. sechs Wochen kürzer. So wird die Betriebszuverlässigkeit der Anlagen erhöht.
Nein. Dieser Eindruck entsteht mitunter bei älteren U-Bahnen des Typs „U2“, ist aber falsch: Bei diesen Schienenfahrzeugen wird der Innenraum nämlich mit der beim Bremsen frei gesetzten Wärme beheizt. Dies erfolgt über Luftkanäle, die im Fahrzeug-Inneren enden und mit Klappen geschlossen werden, die wiederum durch einen Thermostat geregelt werden. Thermostat oder Klappen können defekt sein, weswegen in solchen Bahnen unter einigen Sitzen, wo die Lüftungskanäle enden, ein warmer Luftzug zu spüren ist, der wie eine eingeschaltete Heizung wirkt. Dies bitte dem Fahrer mitteilen, damit die Werkstatt den Wagen prüfen kann. Er kann nicht die Heizung abschalten und ist auch nicht der Depp, der mit Heizung im Hochsommer durch Frankfurt kutschiert.
Wohl kaum, bei 100 befragten Fahrgästen bekämen wir 150 Antworten.
Wer nun vor lauter Typenbezeichnungen die Bahn nicht mehr an der Station sieht, kann hier einen Blick auf unseren Fuhrpark werfen.