Foto- und Drehgenehmigungen
Das Fotografieren und Filmen für ausschließlich private Zwecke ist – unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, ins Besondere der Regelungen zum Urheber- und Persönlichkeitsrecht, – ohne vorherige schriftliche Genehmigung möglich. Den Fotografierenden steht es frei, ein handelsübliches Dreibein-Stativ zu verwenden. Für alle weiteren Aufbauten benötigen auch Privatpersonen eine schriftliche Genehmigung der VGF. Das Verwenden von Blitzlicht ist auf den Fahrebenen nicht gestattet.
Foto-, Film- und Videoaufnahmen, die über den rein privaten Gebrauch hinausgehen, beispielsweise für Werbeaufnahmen oder Spielfilmproduktionen, bedürfen einer vorherigen Drehgenehmigung seitens der VGF.
Bitte füllen Sie hierzu den Antrag für Dreh- und Fotogenehmigungen aus und schicken Sie ihn mit einem Drehbuch, einer Zusammenfassung der Handlung oder einem Storyboard per Post (Kurt-Schumacher-Straße 8, 60311 Frankfurt), E-Mail (presse(at)vgf-ffm.de) oder Fax (069 213 22965) an die Unternehmenskommunikation der VGF. Ihre Anfrage wird schnellstmöglich geprüft. Bitte beachten Sie, dass wir in der Regel mindestens 14 Tage Vorlauf benötigen, um Ihr Anliegen mit unserem Betrieb zu prüfen und zu organisieren.
Da die Organisation und Abstimmung von Foto- oder Filmaufnahmen für alle Beteiligten Arbeit bedeutet, erhebt die VGF, je nach Aufwand und Umfang des Projektes, Gebühren.
Wir weisen darauf hin, dass die Kommunikation per E-Mail regelmäßig ungesichert erfolgt. Weitere Information unter www.vgf-ffm.de/datenschutz.