Das Schülerticket Hessen / zum Frankfurt-Pass (mit und ohne Abo)
Die passenden Tickets für unsere jungen Fahrgäste:
Zur Auswahl stehen die Alternativen Schülerticket Hessen oder die Wochen- oder Monatskarte Azubi.
Das Schülerticket Hessen (mit und ohne Abo)
- erster Gültigkeitstag ist immer der 1. eines beliebigen Monats
- kostet im Abo monatlich 31,00 Euro (12x) und bei 1x Zahlung 365,00 Euro (nur 1 Euro am Tag)
- können alle Schüler:innen sowie Auszubildende nutzen, die in Hessen wohnen oder deren Schule bzw. Ausbildungsort in Hessen liegt (Details Nutzergruppen)
- gilt nicht für Studierende, als Alternative gibt es das SemesterTicket
- berechtigt zu beliebig vielen Fahrten in ganz Hessen sowie in mehreren angrenzenden Gebieten, wie z.B. Mainz, Eberbach und Warburg. Übersichtskarte Schülerticket
- ist im bequemen Abbuchungsverfahren (Abo) als 12x oder 1x Lastschriftverfahren oder im Direktkauf ohne Abo als Barzahlung, Kredit-, oder EC-Kartenzahlung erhältlich
- benötigt für die Beantragung unter 18 Jahren nur einen Altersnachweis. Ab 18 Jahren ist zum Gültigkeitsbeginn der Fahrkarte eine noch mindestens 6 Monate gültige Schul- bzw. Ausbildungsbescheinigung notwendig
- ist nicht übertragbar
- wird als eTicket auf einer Chipkarte zugesendet bzw. ausgegeben
- läuft im Abo bis 18 Jahre unbegrenzt, erst ab 18 Jahren wird eine jährliche Schul- bzw. Ausbildungsbescheinigung benötigt, im Direktkauf endet es nach 12 Monaten
- kann immer bis zum 10. des Monats zum Monatsende gekündigt bzw. zurückgegeben werden. Bei vorzeitiger Kündigung im 1. Vertragsjahr wird eine Nachforderung gemäß den Besonderen Bedingungen zum Schülerticket Hessen berechnet, ab dem 2. Vertragsjahr entfällt diese
- beinhaltet keine Mitnahmeregelung
Bitte beachten Sie zusätzlich die Broschüre inkl. der Besonderen Bedingungen zum Schülerticket Hessen.
Das Schülerticket Hessen zum Frankfurt-Pass (mit und ohne Abo)
- kostet im Abo monatlich 9,30 Euro (12x)
- setzt ab dem ersten Gültigkeitstag des Abo einen noch mindestens 6 Monate gültigen Frankfurt-Pass voraus, im Direktkauf 12 Monate
- kann nur unter Vorlage des original Frankfurt-Passes vor Ort gekauft werden
- kann nur mit einem gültigen Frankfurt-Pass erworben werden. Dieser ist bei Fahrten immer mitzuführen und auf Verlangen dem Prüfdienst vorzuzeigen
- ist im Abo immer nur so lange gültig wie der vorgelegte Frankfurt-Pass. Die regelmäßige Vorlage des verlängerten Frankfurt-Passes vor dessen Ablauf ist Voraussetzung, andernfalls wird das Abo gekündigt
- hat ansonsten die gleichen Regelungen wie das Schülerticket Hessen
Bitte beachten Sie zusätzlich die Ergänzenden Bedingungen zum Frankfurt-Pass.
Weitere Infos und Voraussetzungen zur Beantragung und Ausstellung eines Frankfurt-Passes finden Sie bei der Stadt Frankfurt am Main.
Fahrtkostenersatz
Schülerinnen und Schüler, die in Frankfurt wohnen und zur Schule gehen, können sich unter bestimmten Voraussetzungen Fahrtkosten von ihrem Wohnort zur Schule erstatten lassen. Ob das in Frage kommt und wie die Erstattung beantragt werden kann, ist hier zu finden.
Wo erhältlich?
Das Abo für das Schülerticket Hessen erhalten Sie online unter MeineVGF. Ab 18 Jahren benötigen Sie für die Bestellung einen Berechtigungsnachweis. Gerne können Sie hierfür folgende Vorlage eines Berechtigungsnachweises von Ihrer Schule oder Ausbildungsbetrieb abstempeln lassen.
Profitieren Sie von folgenden Onlinevorteilen eines Abos:
- Beantragung komfortabel von zu Hause aus
- Bestell- und Änderungsfrist bis zum 15. des Vormonats
- schnelle und einfache Selbstverwaltung (z.B. Änderung der Adress- oder Kontodaten sowie Verlustmeldung einer Chipkarte)
- einfaches Hochladen von Nachweisen (z.B. für Frankfurt-Pass-Produkte)
- herunterladen von Nachweisen (z.B. Fahrtkostennachweise)
- profitieren Sie von einer Vorteilswelt mit über 800 Partnern
Um ein Schülerticket Hessen zum Frankfurt-Pass zu bestellen, benötigen Sie zusätzlich eine Kopie des Frankfurt-Passes. Zum Nachweis können Sie ein Foto/Scan hochladen.
Zum Direktkauf erhalten Sie das Schülerticket Hessen am Fahrkartenautomaten (Chipkarte wird benötigt) sowie in den TicketShops und den TicketCentern. Beim Kauf des Schülerticket Hessen am Fahrkartenautomaten benötigen Sie zusätzlich zur Chipkarte noch einen Berechtigungsnachweis.
Wir weisen darauf hin, dass die Kommunikation per E-Mail regelmäßig ungesichert erfolgt. Weitere Information unter www.vgf-ffm.de/datenschutz.
Die Wochen- und Monatskarte Azubi
- ist in jeder Preisstufe, auch im Übergangstarif erhältlich
- gibt es für Schüler, Auszubildende, Studierende der Hochschulen im RMV-Gebiet, Praktikanten, sowie für Gast-und Austauschschüler
- ist für Schüler und Auszubildende geeignet, welche nur gelegentlich die öffentlichen Verkehrsmittel für die Wege zur Schule oder Ausbildungsort nutzen, welche die Abgabefrist für das Schülerticket Hessen versäumt haben bzw. nicht nutzungsberechtigt sind oder deren Schul- bzw. Ausbildungsbescheinigung weniger als 6 Monate gültig ist
- benötigt zum Kauf unter 18 Jahren nur einen Altersnachweis. Ab 18 Jahren ist zum Gültigkeitsbeginn der Fahrkarte eine noch mindestens so lange wie die Fahrkarte gültige Schul- bzw. Ausbildungsbescheinigung notwendig
- wird als eTicket mit entsprechendem Berechtigungsnachweis auf einer Chipkarte ausgegeben, im Übergangstarif als Papierfahrkarten setzt zum Kauf der Fahrkarte am Fahrkartenautomaten eine Berechtigung voraus
- beinhaltet keine Mitnahmeregelung
- ist nicht übertragbar
- besteht für Fahrten in die Übergangstarifgebiete immer aus der personengebundenen Kundenkarte, verbunden mit einer Wochen- oder Monatswertmarke. Sie ist nur gültig für den auf der Kundenkarte eingetragenen Zeitraum und innerhalb der eingetragenen Verbindung.
- ermöglicht Auszubildenden, deren Berufsschule außerhalb ihres eigentlich gebuchten Tarifgebiets liegt, unter bestimmten Voraussetzungen, für die Fahrten zur und von der Berufsschule Einzelfahrkarten zum Kindertarif zu nutzen. Dazu ist die Vorlage eines ausgefüllten Bestellscheins für einen Berufsschulausweis erforderlich.
Wo erhältlich?
Mit ausgefülltem Bestellschein für eine Kundenkarte Schüler/Azubis oder Berufsschulausweis persönlich abgeben in den TicketCentern oder TicketShops.
Mit Berechtigungsnachweis ist der Kauf jederzeit auch am Fahrkartenautomaten möglich.