Umweltprämie für Frankfurt

Sie wohnen in Frankfurt, möchten Ihren PKW abschaffen und stattdessen den ÖPNV nutzen?
Die Stadt Frankfurt unterstützt Sie ab 1. Juli 2024 dabei und finanziert Ihnen für den Umstieg 12 Monate lang ein Deutschland-Ticket. Mit dem Deutschland-Ticket können Sie bundesweit Busse und Bahnen des Nahverkehrs nutzen. Weitere Informationen zum Deutschland-Ticket finden Sie hier.

Auf dieser Seite erfahren Sie, was Sie tun müssen, um Ihr Auto gegen ein Deutschland-Ticket als Umweltprämie einzutauschen.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Um ein Deutschland-Ticket als Umweltprämie zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben einen auf Ihren Namen zugelassenen Verbrenner-PKW vor maximal drei Monaten verschrotten lassen oder an eine haushaltsfremde Person verkauft/verschenkt.
  • Sie sind mit Erstwohnsitz in Frankfurt gemeldet und mind. 18 Jahre alt.
  • Sie haben in den 12 Monaten vor Antragstellung kein Fahrzeug auf Ihren Namen neu zugelassen.
  • Sie schaffen sich während der 12 Monate Laufzeit des kostenlosen Deutschland-Ticket-Abos (Prämienzeit) keinen neuen PKW an.

Ihr Weg zum Deutschland-Ticket als Umweltprämie

Als ersten Schritt beantragen Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt  per Post eine gebührenfreie Auskunft aus dem zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) über alle zu Ihrer Person gespeicherten Fahrzeuge, die die Abmeldung belegt. Das Formular dazu finden Sie hier.

Ihren Antrag zur Umweltprämie stellen Sie innerhalb von drei Monaten nach Abschaffung Ihres PKW im VGF-TicketCenter Hauptwache. Nutzen Sie dafür den Bestellschein.

Vor Ort wird Ihr Antrag geprüft. Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, wird Ihnen die Chipkarte direkt im TicketCenter mit Ihrem persönlichen Abo des Deutschland-Tickets ausgehändigt. Das Kundenkonto wird so eingerichtet, dass die Stadt Frankfurt für 12 Monate die Kosten trägt. Anschließend läuft das Abo auf Ihre Kosten weiter, es kann dann jederzeit zum Monatsende gekündigt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Was wird benötigt und worauf gilt es zu achten?

Um ein Deutschland-Ticket als Umweltprämie zu erhalten, werden folgende Nachweise benötigt:

Mitwirkungspflichten

Mit dem Antrag auf die Umweltprämie verpflichten Sie sich, die Anschaffung eines PKW während der Prämienzeit unverzüglich zu melden. Die VGF behält sich vor, die Einhaltung der Voraussetzungen jederzeit zu prüfen. Mit Antragstellung verpflichten Sie sich, auf Anforderung innerhalb von 4 Wochen erneut einen aktuellen Auszug aus dem ZFZR vorzulegen.

Verlust der Berechtigung

Die Berechtigung zum Prämienbezug besteht nur, solange während der Prämienzeit kein PKW angeschafft wird. Sollten Sie dies dennoch tun und die Anschaffung melden, fahren Sie im laufenden Monat noch kostenlos mit dem ÖPNV im Rahmen der Umweltprämie durch Deutschland. Wir werden Ihr Abo ab Anfang des folgenden Monats auf ein reguläres Deutschland-Ticket umstellen. Die Kosten für das Ticket betragen dann 49€/Monat, welche wir über das erteilte Lastschriftmandat einziehen werden.

Sofern Sie eine erneute Auskunft aus dem ZFZR einreichen, wir aber feststellen, dass Sie im Prämienzeitraum einen PKW angemeldet haben, verlieren Sie die Berechtigung zum Prämienbezug. Ihr kostenloses Deutschland-Ticket wird gekündigt und die bis dahin insgesamt erhaltenen Prämienleistungen von Ihrem Konto eingezogen. Gleiches gilt bei Nichtbeachtung Ihrer Mitwirkungspflichten und dem Ignorieren der Aufforderung zu einer erneuten Einreichung einer Auskunft aus dem ZFZR.

Die Stadt Frankfurt am Main behält sich vor, die Aktion jederzeit zu beenden. Es besteht kein Anspruch auf die Prämie. Der Endzeitpunkt wird auf dieser Seite bekannt gegeben.

FAQ – Eine „Umweltprämie“ für Frankfurt

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  • Ab sofort können Frankfurter Bürger:innen, die ihren PKW mit Verbrennungsmotor vor maximal drei Monaten abgemeldet und seit einem Jahr kein neues Auto angemeldet haben, auf Antrag das kostenlose Deutschland-Ticket für ein Jahr erhalten.

    Der Antrag kann ab sofort im VGF-TicketCenter an der Hauptwache mit ausgefülltem Bestellschein (vor Ort erhältlich oder hier) sowie dem kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragten Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister gestellt werden.

  • Nach Abschaffung Ihres PKW haben Sie drei Monate Zeit, den Antrag für die Umweltprämie im VGF-TicketCenter zu stellen. 

  • Es ist noch kein Enddatum für die Aktion vorgesehen. Zurzeit ist geplant, die Prämie zunächst 12 Monate lang anzubieten. Wenn ein Enddatum feststeht, wird es auf dieser Seite bekannt gegeben.

  • Das Deutschland-Ticket gilt immer ab dem 1. Kalendertag des Gültigkeitszeitraums. Sie können wählen, ob Ihre Prämie im laufenden oder im kommenden Monat startet. 

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  • Um die Prämie in Form eines kostenlosen Deutschland-Tickets für ein Jahr zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Ihr Erstwohnsitz ist in Frankfurt am Main.
    • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
    • Sie haben einen PKW mit Verbrennungsmotor vor maximal drei Monaten verschrottet oder an eine haushaltsfremde Person verkauft/verschenkt.
    • Sie haben in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung kein Fahrzeug auf Ihren Namen neu zugelassen.
    • Sie werden in den 12 Monaten des Bezugs der Umweltprämie keinen PKW anschaffen.
  • Nein, das Angebot der Stadt Frankfurt am Main, für ein Jahr ein kostenloses Deutschland-Ticket zu erhalten und im Gegenzug einen PKW mit Verbrennungsmotor abzumelden, gilt nur für Frankfurter Bürger:innen. Dazu muss der im Auszug aus den zentralen Fahrzeugregister angegebene Wohnort Frankfurt am Main sein sowie mit Ihrem Ausweisdokument übereinstimmen. 

  • Sie können ein Deutschland-Ticket als Umweltprämie bekommen, wenn Sie einen PKW mit Verbrennungsmotor abschaffen. Darunter fallen Fahrzeuge, z.B. mit Diesel- oder Benzinmotor sowie Hybridfahrzeuge, die einen Verbrennungsmotor mit einem Elektroantrieb kombinieren. 

  • Nein, wenn im KFZ-Schein/Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister vermerkt ist, dass es sich um ein reines Elektrofahrzeug ohne Verbrennungsmotor mit der Codierung 0004 handelt, können Sie die Prämie leider nicht erhalten.

  • Ja, sofern Sie einen PKW mit Verbrennungsmotor abgemeldet haben und die übrigen Antragsvoraussetzungen erfüllen, sind Sie berechtigt, das kostenlose Deutschland-Ticket zu erhalten. 

  • Noch nicht, die Berechtigung zum Prämienbezug besteht nur für PKW, die mindestens 12 Monate vor Antragstellung angemeldet wurden. Sobald 12 Monate seit der Anmeldung Ihres PKW vergangen sind und Sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen, können Sie den Antrag auf die Umweltprämie stellen. 

  • Nein, die Abschaffung von Firmenautos wird nicht prämiert. Unternehmen, die die Mobilität ihrer Mitarbeitenden im ÖPNV steigern und damit einen Beitrag zum Umweltschutz leisten wollen, finden das richtige Ticket für ihre Mitarbeitenden hier

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  • Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, brauchen Sie zur Beantragung der Prämie folgende Dokumente: 

    1. den Bestellschein zur Umweltprämie (hier oder im VGF-TicketCenter an der Hauptwache erhältlich),
    2. eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) des Kraftfahrt-Bundesamtes
  • Bitte beantragen Sie nach der Abmeldung Ihres PKW (bzw. Neuanmeldung durch den neuen Halter/die neue Halterin) die Auskunft aus dem ZFZR  per Post beim Kraftfahrt-Bundesamt. Kreuzen sie im entsprechenden Formular den Punkt „für alle zu meiner Person gespeicherten Fahrzeuge“ an. Diese Auskunft ist gebührenfrei und wird Ihnen in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung zugeschickt.

    Bitte berücksichtigen Sie, dass wir keinen digitalen Auszug in ausgedruckter Version akzeptieren können. Die Auskünfte unterscheiden sich, weshalb nur der auf dem postalischen Weg beantragte Auszug im VGF-TicketCenter akzeptiert wird.

  • Bitte beantragen Sie die Auskunft aus dem ZFZR einige Tage nach der Abmeldung Ihres PKW, damit diese bereits im ZFZR vermerkt werden konnte. Sofern der/die neue Halter:in Ihr Auto angemeldet übergeben bekommen hat und dieses auf seinen Namen ummeldet, beantragen Sie den ZFZR-Auszug bitte erst einige Tage nach dieser Ummeldung.
    Wenn Sie Ihr Auto nach einer Verschrottung bei der Zulassungsbehörde abgemeldet haben, wird diese Außerbetriebsetzung direkt im ZFZR eingetragen. Sie können den benötigten Auszug anschließend beantragen.

  • Wenn Sie die Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister vorliegen haben, kommen Sie bitte in das VGF-TicketCenter an der Hauptwache (B-Ebene). Bringen Sie den ausgefüllten Bestellschein zur Umweltprämie mit oder füllen Sie dort den ausliegenden Bestellschein aus.

    Ein/e VGF-Mitarbeiter:in wird direkt vor Ort prüfen, ob Sie berechtigt sind, ein kostenfreies Deutschland-Ticket als Umweltprämie zu erhalten. Bei einem positiven Ergebnis wird Ihr Abo angelegt und Ihnen die Chipkarte mit dem Deutschland-Ticket direkt ausgegeben. 

  • Ja, Sie können jederzeit einen neuen Auszug beantragen. Dieser ist auch bei mehrmaliger Anforderung kostenfrei.

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  • Falls Sie sich trotz Selbstverpflichtung während des Prämienbezugs dazu entscheiden, wieder ein Auto anzumelden, müssen Sie dies unverzüglich der VGF als Herausgeber des Tickets melden (per Mail an aboservice(at)vgf-ffm.de oder per Telefon unter 069-19449).
    Ist dies getan, wird ihr Deutschland-Ticket für den nächsten Monat auf ein reguläres Deutschland-Ticket umgeschrieben, sodass Sie ab diesem Zeitpunkt das Ticket mit 49 € pro Monat selbst finanzieren. Wenn Sie das Ticket kündigen möchten, so können Sie dies zu den regulären Kündigungsfristen (zum Ende jeden Monats) machen.

     

  • Bitte wenden Sie sich per E-Mail an aboservice(at)vgf-ffm.de, geben Sie Ihren Namen und das Fahrzeuganmeldedatum an oder kontaktieren Sie die VGF telefonisch unter 069-19449.

    Nach Eingang der Information bei der VGF wird der kostenlose Bezug des Deutschland-Tickets beendet und das Ticket in ein reguläres Deutschland-Ticket überführt. 

    Wenn Sie das Ticket kündigen möchten, so können Sie dies zu den regulären Kündigungsfristen (derzeit zum Ende jeden Monats) machen.

  • Ja, jegliche Anschaffung eines PKW, unabhängig der Art des Motors, während der Nutzung der Umweltprämie führt zum Ausschluss einer Fortführung der Prämienzahlung.

  • Wenn Sie ein neues Auto kaufen, nachdem die Prämie in Form des kostenlosen Deutschland-Tickets ausgelaufen ist, so ist nichts zu beachten. 

    Wenn Sie Sie sich ein Auto während der Prämienzeit anschaffen und diese Anschaffung nicht bei der VGF unverzüglich per E-Mail an aboservice(at)vgf-ffm.de oder per Telefon unter 069-19449 melden, haben Sie Prämien erhalten, die Ihnen nicht zustanden. In diesem Fall behalten wir es uns vor, die Rückzahlung der Prämien für den gesamten Bezugs-Zeitraum von Ihnen einzufordern. 

    Auch eine Nicht-Vorlage einer erneuten Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister (die Bitte hierzu erfolgt ggf. von der VGF während des Prämienzeitraums per Mail) kommt dem gleich und wird so behandelt, als hätten Sie im Prämienzeitraum einen PKW ohne unverzügliche Meldung an die VGF angemeldet. In diesem Fall wird Ihr Abo automatisch gekündigt und es ist eine Nachzahlung für die seit Anmeldung vergangenen Nutzungsmonate zum Preis eines regulären Deutschland-Tickets (derzeit 49 € pro Monat) zu leisten.

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  • Als Prämienbezieher wird Ihnen von der Stadt Frankfurt ein Jahr lang ein Deutschland-Ticket finanziert, welches zur bundesweiten Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs berechtigt.

  • Das Deutschland-Ticket erhalten Sie auf einer Chipkarte. Diese bekommen Sie direkt nach der Beantragung und positiver Prüfung im VGF-TicketCenter ausgehändigt.

  • Nein, das Deutschland-Ticket als Umweltprämie bekommen Sie ausschließlich auf Chipkarte. In der App können Sie das Ticket daher leider nicht nutzen.

  • Nein, das ist leider nicht möglich. Das kostenlose Deutschland-Ticket fängt zum gewünschten Startdatum (im laufenden Monat oder spätestens zum nächsten Monat) an und läuft insgesamt 12 Monate ohne Unterbrechung.

  • Wenn Sie das Ticket von der VGF erhalten haben, kann dieses im TicketCenter für den nächsten Monat entsprechend in das neue und kostenlose Ticket überführt werden. Wenn das Ticket von einem anderen Anbieter ausgegeben wurde (z.B. RMVgo-App), müssen Sie das Ticket dort kündigen. Nutzen Sie dazu die derzeitige einmonatige Kündigungsfrist des Deutschland-Tickets.
    Die VGF kann Deutschland-Tickets von anderen Verkehrsunternehmen nicht kündigen.

  • Nach einem Jahr wird das Deutschland-Ticket als Umweltprämie in ein reguläres Deutschland-Ticket überführt. Dieses kostet derzeit 49 € im Monat, die Kosten tragen Sie dann selbst. Ab dem Zeitpunkt steht es Ihnen frei, wieder ein Auto anzuschaffen/anzumelden, ohne die VGF darüber zu informieren. 

    Sie werden rechtzeitig zum Ende der Prämie angeschrieben und darüber informiert, welche Kosten anfallen, wenn Sie das Deutschland-Ticket fortführen wollen. Das reguläre Deutschland-Ticket kann aktuell jederzeit zum Monatsende gekündigt werden.

    Sofern Sie das reguläre Deutschland-Ticket in ein vergünstigtes (mit Frankfurt-Pass mobil, Hessenpass mobil zum Frankfurt-Pass oder Hessenpass mobil) umschreiben lassen möchten und die entsprechenden Berechtigungen hierfür vorliegen, ist dies kein Problem. Bitte legen Sie hierfür mindestens einen Monat vor Ablauf des Prämienzeitraums den entsprechenden Nachweis vor.

  • Die VGF hat hier alle wichtigen Informationen zum Deutschland-Ticket zusammengefasst.

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  • Die Umweltprämie soll einen Anreiz zum Umstieg vom Auto zum ÖPNV bieten und dazu beitragen, die Emissionen als auch die Anzahl der Fahrzeuge auf Frankfurter Straßen und Stellflächen zu reduzieren, indem die Abschaffung von PKW mit Verbrennungsmotoren mit einem kostenlosen Deutschland-Ticket prämiert wird.

  • Die Stadt Frankfurt ermöglicht und finanziert diese Prämie. Ins Leben gerufen wurde die Aktion vom Frankfurter Dezernat für Mobilität, geplant wurde die Umsetzung von traffiQ und ausgegeben werden die Deutschland-Tickets mit 12-monatiger Prämie von der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF).

Ihre Auskunftsstellen zur Umweltprämie

Bei Fragen zur Umweltprämie wenden Sie sich gerne an die VGF:

VGF Abo- und Onlineservice
Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
60276 Frankfurt am Main
Telefon: 069 - 19 44 9
E-Mail: aboservice[at]vgf-ffm.de

oder persönlich im VGF-TicketCenter in der B-Ebene der Hauptwache:

VGF-TicketCenter
Hauptwache, Passage
Montag – Freitag 8:00 Uhr – 20:00 Uhr
Samstag 9:00 Uhr – 16:00 Uhr

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