Meldestelle für vertrauliche Hinweise
Senden Sie unserer Meldestelle Ihre Hinweise über die Stadtwerke Verkehrs-Gesellschaft Frankfurt am Main mbH, kurz: VGF
Zum Beispiel:
- Wenn jemand Regeln oder das Gesetz bricht
- Wenn jemand betrügt
- Wenn jemand Geld-Geschenke gibt oder annimmt
- Wenn jemand der VGF Geld klaut
Unser Unternehmen und unsere Geschäfts-Partner und Geschäfts-Partnerinnen sollen erfolgreich sein.
Dafür sind Ehrlichkeit und Regeln wichtig.
Deshalb halten wir uns an Gesetze und an Vorschriften.
Und an unsere Sammlung von Regeln zum Verhalten und zum Umgang mit Menschen. Diese Regeln gelten für alle Mitarbeitenden und Geschäfts-Partner und Geschäfts-Partnerinnen. Sie sind für uns besonders wichtig.
Bei der VGF sollen alle fair zueinander und ehrlich sein.
Deshalb müssen wir über schlechtes Verhalten Bescheid wissen.
Und wir müssen es stoppen.
Unsere Meldestelle für vertrauliche Hinweise hilft dabei.
Die Meldestelle soll Probleme früh erkennen und verhindern.
Diese Gruppen können uns Hinweise geben:
- Mitarbeitende
- Geschäfts-Partner und Geschäfts-Partnerinnen
- Kunden und Kundinnen
- andere Personen. So können wir Straftaten aufdecken und Probleme lösen.
Meldestelle: Regeln einhalten und schützen
In der Meldestelle arbeiten:
- Vertrauens-Anwälte
- Mitarbeitende der VGF
Die Meldestelle hilft, dass alle sich an die Regeln halten.
Mitarbeitende und andere Personen können dort Probleme melden.
Die Meldestelle schützt:
- die Person, die einen Hinweis gibt.
- die Personen, über die gesprochen wird.
Man kann auch ohne Namen einen Hinweis geben.
Danach wird geprüft, ob die Meldung stimmt.
Niemand darf Nachteile haben, nur weil er etwas meldet.
Wichtig: Alle sind unschuldig.
Bis bewiesen ist, dass jemand etwas falsch gemacht hat.
Die VGF behandelt alle Hinweise streng geheim.
Wer einen Verdacht hat: Der kann sich melden.
Das gilt für Betrug, Diebstahl und andere Straftaten.
Oder für große Probleme im Unternehmen.
Bei einem Verdacht, dass die VGF sich nicht an Menschen-Rechte oder Umwelt-Schutz hält.
Oder auch Geschäfts-Partner und Geschäfts-Partnerinnen der VGF.
Wenn Sie einen Hinweis geben wollen:
Dann wenden Sie sich an die Meldestelle.
- Die Meldestelle darf den Namen der Hinweisgeber-Person nur in seltenen Ausnahmen weitergeben.
- Der Arbeitgeber erfährt den Namen der Person nicht.
- Nur, wenn die Person es ausdrücklich schriftlich erlaubt:
Dann erfährt der Arbeitgeber den Namen der Person.
In einigen Fällen kann man sich auch direkt an die Behörden wenden. Bei Fragen dazu hilft die Meldestelle weiter.
Für vertrauliche Hinweise an die Meldestelle können Sie auch das Kontakt-Formular nutzen.
Jemand hat sich nicht an den Datenschutz gehalten.
Und Sie wollen es melden:
Dann wenden Sie sich an: datenschutz@vgf-ffm.de
Mehr Informationen zur Meldestelle und dem Verfahren finden Sie hier: Verfahrensordnung des VGF-Hinweisgebersystems
Alle Texte wurden von Fachleuten der Praunheimer Werkstätten GmbH in Einfache Sprache übertragen und von Experten und Expertinnen in eigener Sache geprüft.
