U- und Straßenbahnen: Wiederaufnahme des Nachtverkehrs ab Pfingsten

Noch kein Betrieb des Ebbel-Ex – Öffnung des Verkehrsmuseums in Vorbereitung

Wie von Verkehrsdezernent Klaus Oesterling angekündigt, wird der Nachtverkehr in Frankfurt wieder aufgenommen. Damit werden auch U- und Straßenbahnen der VGF zu Pfingsten, also vom 29. Mai 2020 an wieder nachts fahren. Aufgrund der Corona-Beschränkungen war der Nachtverkehr seit 20. März eingestellt. Der normale Fahrplan, außer dem genannten Nachtverkehr, gilt schon wieder seit 4. Mai.

Die VGF hat inzwischen mehrere Dienstleistungen wieder aufgenommen, die durch die Pandemie vorübergehend nicht angeboten werden konnten:

  • Seit 4. Mai ist das TicketCenter in der Station „Hauptwache“ unter Auflagen geöffnet  (siehe auf der VGF-Homepage www.vgf-ffm.de Presse-Information vom 29. April. Die TicketCenter an der Konstablerwache und in Bornheim Mitte konnte die VGF dank der speziellen Bauweise ohne Unterbrechung weiterbetreiben.).
  • Ebenfalls wieder geöffnet sind der Info-Pavillon an der Straßenbahn-Haltestelle „Hauptbahnhof“,
  • der Info-Punkt auf dem U-Bahnsteig Richtung Südbahnhof in der Station „Hauptwache“,
  • das ServiceCenter in der Station „Bockenheimer Warte“, wo Vorsprache in Sachen „Erhöhtes Beförderungsentgelt“ möglich ist.
  • das Fundbüro in der Station „Hauptwache“, geöffnet dienstags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, war gar nicht geschlossen, auch der Fahrgast-Begleitservice war nicht eingestellt.

Andere Angebote der VGF harren noch der Rückkehr zur Normalität:

  • b.a.w. kein Betrieb des Ebbel-Ex, weder im Linien-, noch im Anmietverkehr
  • für die Wiedereröffnung des Verkehrsmuseums in Schwanheim wird zurzeit noch – analog zu anderen Museen in der Stadt – ein Konzept erarbeitet
  • ein Einsatz des Info-Busses ist zunächst nicht vorgesehen

„Maskenpflicht“ weiter gültig

Fahrscheinkontrollen finden ebenfalls wieder statt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VGF weisen Fahrgäste ohne Masken oder andere Mund-Nase-Bedeckung (MNB) auf die entsprechende Tragepflicht hin, denn die gilt in Bahnen und Bussen des öffentlichen Verkehrs weiterhin uneingeschränkt. Für den Fall der Fälle führen sie auch MNB zur Verteilung mit.

 

Pressekontakt:
VGF-Unternehmenskommunikation
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