Vom 1. Oktober 2024 an gilt in U-Bahnen und Straßenbahnen der VGF ein Mitnahmeverbot für E-Tretroller. Diese Entscheidung ist der VGF nicht leichtgefallen. Aber die Sicherheit der Fahrgäste steht über allen anderen Erwägungen. Grund für das Verbot: die in E-Tretrollern verbauten Lithium-Ionen-Akkus sind nicht wie die Akkus von Pedelecs auf mechanische Festigkeit geprüft. Damit verbunden ist ein erhöhtes Brand- und Explosionsrisiko sowie eine gesundheitsschädliche Rauchgasfreisetzung.
Vorfälle und Gutachten – Die VGF bittet um Verständnis
Die VGF folgt mit dem Mitnahme-Verbot einer Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Gründe für das anstehende Mitnahme-Verbot sind gravierende Vorfälle im europäischen Ausland sowie mehrere Gutachten. Die mehrheitliche Einschätzung der Expertinnen und Experten in der Nahverkehrs-Branche zu diesem Thema ist eindeutig. Daher haben viele andere große Verkehrsunternehmen – Berlin, Hamburg, Köln, Düsseldorf, Nürnberg, München oder die großen Betriebe im Ruhrgebiet – das Mitnahme-Verbot schon umgesetzt.
Wenn die Entscheidung im Einzelfall zu individuellen Nachteilen führt, bedauert die VGF das sehr, bittet jedoch nachdrücklich um Verständnis: Ernstzunehmende Sicherheitsrisiken im Linienbetrieb muss ein Verkehrsunternehmen nach bestem Wissen und Gewissen ausschließen. Die VGF ist bei der Fahrgast-Beförderung laut gesetzlichen Regelungen vor allem dem Schutz von Personen (Fahrgäste und Fahrpersonal) verpflichtet. Sie wird die regulatorische Entwicklung für Elektrokleinstfahrzeuge im Auge behalten. Der VDV beabsichtigt eine Positivliste für E-Tretroller zu eröffnen, sobald die Hersteller höherwertige Prüfnachweise für die Lithium-Ionen-Akkus vorlegen können.
Nicht betroffen von dem Verbot sind gemäß der erwähnten Gutachten E-Fahrräder, E-Rollstühle und E-Seniorenmobile, da sie schon heute höhere normative Anforderungen an die Sicherheit der Batterien erfüllen.