Hessische Corona-Verordnung: Verschärfung der Maskenpflicht auch im öffentlichen Verkehr

Mund-Nasen-Bedeckungen sind künftig nicht nur in Bahnen und Bussen, sondern auch an allen ober- und unterirdischen Stationen und Haltestellen vorgeschrieben.

Die hessische Landesregierung hat die Corona-Verordnung erneut verschärft. Mit Blick auf die Pflicht, Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen, heißt es:

„Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist zukünftig auch (…) während des Aufenthalts auf Bahnsteigen und an Haltestellen vorgeschrieben.“

Für Fahrgäste in Frankfurt bedeutet das: die Pflicht besteht von Montag, 19. Oktober 2020, an in allen U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen, in allen unter- und oberirdischen U-Bahnstationen sowie an allen Straßenbahn- und an allen Bus-Haltestellen. Also flächendeckend im Frankfürter ÖPNV-Netz, auch oberirdisch.

Verstöße gegen die Pflicht werden weiterhin von den Polizeibehörden mit einem Bußgeld von 50 € bestraft. Die VGF hat gemeinsame Maskenkontrollen mit der Polizei auch in dieser Woche fortgesetzt, weitere Kontrollen werden folgen.

 

Pressekontakt:
Bernd Conrads
VGF-Unternehmenskommunikation
069 213 27495
E-Mail: presse@vgf-ffm.de

Bitte beachten Sie unsere Informationen zur Datenschutzgrundverordnung: www.vgf-ffm.de/Datenschutz