Die VGF testet seit Spätsommer eine Reihe von Reinigungs- und Desinfektions-Möglichkeiten in den Bahnen und Stationen, um die Corona-Infektion einzudämmen und Ansteckungsgefahr zu verringern. Denn im öffentlichen Verkehr in Frankfurter gilt: Gesundheit hat Vorfahrt! Unter #GESUNDHEITHATVORFAHRTinformiert die VGF auch über die Aktivitäten, mit denen die Hygiene in Fahrzeugen und Stationen sowie das subjektive Sicherheitsgefühl der Fahrgäste verbessert werden sollen.
Rolltreppen: weniger Keime durch UV-Licht
An der Station „Leipziger Straße“ hat die VGF eine Rolltreppe mit UV-Modulen nachgerüstet, um die oft angefassten Handläufe mit UV-Licht keimfrei zu halten. Der Test verläuft erfreulich, wie die kontinuierlichen Proben ergeben haben: Bei „unbestrahlten“ Anlagen liegt der Mittelwert der nachgewiesen Keimkolonien deutlich über jenen, die bei der Testtreppe mit UV-Modul gemessen wurden. Die VGF hat deshalb kurzfristig entschieden, alle zwölf für 2021 zum Austausch vorgesehenen Rolltreppen ab Werk mit UV-Modulen auszustatten.
Desinfektionsmittel-Spender: montiert und befüllt
Die Montage von zunächst 20 Stelen mit Desinfektionsmittel in den Innenstadt-Stationen „Hauptwache“, „Konstablerwache“, „Willy-Brandt-Platz“, „Dom / Römer“ und „Südbahnhof“ ist erfolgt. Die Spender sind auffällig markiert, unter anderen weisen die Aufkleber auf die genannte VGF-Aktion #GESUNDHEITHATVORFAHRT hin. Die Spender werden täglich mit Desinfektionsmittel nachgefüllt.
Kapazität in den Bahnen: so viel wie möglich
Die VGF setzt auf U- und Straßenbahn-Linien alle Fahrzeuge ein, die zur Verfügung stehen, um auch bei nach wie vor unterdurchschnittlichem Fahrgastaufkommen so viel Platz wie möglich anbieten zu können. So fährt die VGF den regulären Fahrplan und diesen wiederum – auf der U-Bahn – mit voller Behängung.
Maskenkontrollen: regelmäßige Fortsetzung
In Zusammenarbeit mit Stadt- oder Landespolizei setzt der Ordnungsdienst der VGF auch die Kontrolle der Maskenpflicht in U-Bahnen und Straßenbahnen, in U-Bahn-Stationen und an Haltestellen fort. Verstöße ahndet die Polizei mit dem in der hessischen Landesverordnung vorgesehenen Bußgeld in Höhe von 50 €. Gemäß dieser Verordnung gilt die Maskenpflicht auch auf oberirdischen Bahnsteigen von U-Bahn-, Straßenbahn- und Buslinien.
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