Das JobTicket Deutschland
Das Deutschland-Ticket mit Vorteilen für Unternehmen und Mitarbeitende
Möchten Sie, dass Ihre Mitarbeitenden von den Vorteilen des Deutschland-Tickets profitieren und das auch noch mit 5 Prozent Extra-Rabatt? Mit dem JobTicket Deutschland ermöglichen Sie deutschlandweite Mobilität, egal ob für den Arbeitsweg oder private Fahrten im Nah- und Regionalverkehr.
Wenn Sie Ihren Mitarbeitenden die Vorteile des Deutschland-Tickets zur Verfügung stellen wollen und sich an den Kosten mit mindestens 25 Prozent beteiligen, erhalten Sie einen Preisnachlass von 5 Prozent auf den regulären Preis jedes Ticket-Abonnements.
Hinweis: Um einen reibungslosen Einstieg in das JobTicket Deutschland zu gewährleisten, braucht es einen gewissen zeitlichen Vorlauf. Aktuell rechnen wir mit mindestens 12 Wochen zwischen Bestelleingang und Startdatum der JobTickets. Gern können Sie uns schon vorab die ausgefüllten Unterlagen zukommen lassen. Wir setzen uns nach Erhalt zeitnah mit Ihnen in Verbindung, um gemeinsam die weiteren Schritte zu besprechen.
Vorteile JobTicket Deutschland auf einen Blick
- 5 Prozent Rabatt auf jedes ausgegebene JobTicket Deutschland: Das entspricht aktuell einem Endpreis von 46,55 Euro (ab 2025 von 55,10 Euro) pro Ticket.
- Flexibler Arbeitgeberzuschuss: Das Unternehmen übernimmt zwischen 25 und 100 Prozent des Ticketpreises.
- Bezahlt wird nur für die ausgegebenen JobTickets Deutschland, nicht prinzipiell für alle Mitarbeitenden des Unternehmens.
- Mitarbeitende können ihre Daten selbst im VGF-Firmenticketportal pflegen.
- Die monatliche Abrechnung findet auf Wunsch entweder mit dem Unternehmen (Rechnung) oder den Mitarbeitenden (SEPA-Lastschrifteinzug) statt.
- Mit der Bereitstellung des JobTickets Deutschland schaffen Sie als Unternehmen einen zusätzlichen Anreiz zur Mitarbeitendengewinnung und -bindung und leisten einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität.
Die Konditionen des JobTickets Deutschland im Überblick
- Das JobTicket Deutschland (andernorts auch Deutschland-JobTicket genannt) ist eine an das Dienst- oder Arbeitsverhältnis gebundene persönliche Zeitkarte.
- Abschluss eines JobTicket Deutschland-Vertrages durch das Unternehmen mit der VGF
- Rabatt von 5 Prozent auf den aktuellen Ausgabepreis von 49,00 Euro (ab 2025 von 58,00 Euro)
- Voraussetzung für den Rabatt: Das Unternehmen bezuschusst das JobTicket Deutschland mit mindestens 25 Prozent auf den Ausgabepreis von derzeit 49,00 Euro (ab 2025 von 58,00 Euro). Das entspricht aktuell 12,25 Euro (ab 2025 14,50 Euro). Freiwillige höhere Zuschüsse bis hin zu einer vollständigen Kostenübernahme durch das Unternehmen sind selbstverständlich möglich. Der Zuschuss in Höhe von mindestens 25 Prozent ist bundesweit verpflichtend.
Kalkulationsbeispiele zum JobTicket Deutschland 2023
Regelpreis Deutschland-Ticket
49,00 Euro (ab 2025 58,00 Euro)
Arbeitgeber-Zuschuss von mindestens 25 Prozent auf Regelpreis
12,25 Euro (ab 2025 14,50 Euro)
Rabatt von 5 Prozent auf Regelpreis
2,45 Euro (ab 2025 2,90 Euro)
Varianten | Kosten für Unternehmen | Kosten für Mitarbeitende | Vom Rabatt (5 Prozent) profitiert… |
Unternehmen zahlt Maximum | 46,55 € (ab 2025 55,10 €) (49 € – 2,45 €) (ab 2025 58 € - 2,90 €) | 0 € | Unternehmen |
Unternehmen zahlt Minimum und gibt Rabatt (5 Prozent) weiter | 12,25 € (ab 2025 14,50 €) | 34,30 € (ab 2025 40,60 €) (49 € – 12,25 € – 2,45 €) (ab 2025 58 € - 2,90 € - 14.50 €) | Mitarbeitende |
Tarifdetails zum JobTicket Deutschland
- Deutschlandweit gültig im Nah- und Regionalverkehr (nicht im Fernverkehr, z.B. EC, IC und ICE)
- 2. Klasse-Ticket (1. Klasse-Nutzung im RMV-Gebiet mit Zuschlag möglich)
- Persönliches, nicht übertragbares Ticket (gilt ausschließlich in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis)
- Keine unentgeltliche Mitnahme weiterer Personen
- Mitnahme von Fahrrädern und Haustieren im RMV-Gebiet unentgeltlich möglich, in den übrigen Gebieten gelten jeweils die dortigen Bestimmungen
- Ausgabe als eTicket auf einer Chipkarte
Weitere Informationen zum Deutschland-Ticket finden Sie hier.
Die vollständigen Tarifbestimmungen zum Deutschland-Ticket finden Sie hier
JobTicket Deutschland mit und ohne vorhandenem RMV-JobTicket-Vertrag
Haben Sie als Unternehmen bereits einen JobTicket-Vertrag mit dem RMV abgeschlossen, gibt es aktuell zwei Möglichkeiten, um zukünftig auf das JobTicket Deutschland umzustellen:
Option 1: Sie nutzen wie gewohnt das JobTicket-Modul des RMV. Vertragspartner bleibt der RMV. Wenn Sie JobTickets bereits als eTickets ausgeben, bleibt es bei der gewohnten Administration. Daten können durch den Unternehmensadministrator eingegeben oder geändert werden. Die monatliche Abrechnung findet mit dem Unternehmen statt. Weitere Informationen finden Sie unter: rmv.de/jobticket.
- Option 2: Sie steigen auf das VGF-Firmenkunden-Portal um. Vertragspartnerin ist künftig die VGF. Dafür schließen Sie einen neuen Vertrag mit der VGF ab. Folgen Sie dafür bitte der Anleitung unter "JobTicket Deutschland für Unternehmen, die noch keinen RMV-JobTicket-Vertrag haben".
Zukünftig können Sie entscheiden, ob die Datenverwaltung über eine zentrale Stelle im Unternehmen oder von den Mitarbeitenden selbst erfolgen soll. Die monatliche Abrechnung findet auf Wunsch entweder mit dem Unternehmen (Rechnung) oder mit den einzelnen Mitarbeitenden (SEPA-Lastschrifteinzug) statt.
So einfach geht es:
- Rahmenvertrag und Anlage 1 herunterladen.
- Unterschriebenen Rahmenvertrag in doppelter Ausführung sowie Anlage 1 in einfacher Ausführung ausfüllen, unterschreiben und gerne vorab per E-Mail an firmenticket@vgf-ffm.de schicken, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen.
Wir weisen darauf hin, dass die Kommunikation per E-Mail regelmäßig ungesichert erfolgt. Weitere Information unter vgf-ffm.de/datenschutz.
- Ausgefüllten und unterschriebenen Rahmenvertrag sowie Anlage 1 in jedem Fall postalisch an folgende Adresse schicken:
Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Abo- und Onlinservice
Kurt-Schumacher-Straße 8
60311 Frankfurt am Main
- Von der VGF unterschriebenes Vertragsexemplar und Logindaten für das Firmenkundenportal erhalten.
- Stammdaten der Mitarbeitenden ins Firmenkundenportal eingeben (Anrede, Vorname, Nachnahme, Geburtsdatum).
- Anschriften der Mitarbeitenden ins System einpflegen. Dies kann durch Verwalter:innen im Unternehmen oder durch die Mitarbeitenden selbst erfolgen.
- Ticketbestellungen auslösen. Die Ticketbestellung kann durch Verwalter:innen im Unternehmen oder durch die Mitarbeitenden selbst erfolgen.
- Mitarbeitende erhalten die Chipkarte mit dem JobTicket Deutschland kurz vor dem ersten Gültigkeitstag bequem nach Hause.
Zusätzliche Informationen finden Sie hier zum Download.
Bitte beachten: Teilen Sie uns Ihren gewünschten Gültigkeitsbeginn für die JobTickets bitte frühzeitig mit. Der tatsächliche Start ist davon abhängig, wann alle benötigten Daten (Vertrag inkl. Anlagen) vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegen. Die einzelnen Ticketbestellungen müssen bis zum 15. eines Monats im System eingegangen sein, damit die Mitarbeitenden zum 1. des Folgemonats direkt losfahren können.Beim Vorliegen triftiger Gründe, wie zum Beispiel dem Verstoß gegen unseren Verhaltenscodex oder das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), behält sich die VGF vor, den Vertrag nicht anzunehmen. Die Aufzählung ist nicht abschließend.
Vor Vertragsentstehung wird die VGF den zukünftigen Vertragspartner anhand der sog. Embargo-Liste (Grundlage hierfür sind insbesondere die Verordnungen EG Nr. 753/2011, Nr. 881/2002 sowie die Verordnung 2580/2001 bzw. deren Anhänge in ihrer jeweiligen Fassung) überprüfen. Die VGF behält sich im Einzelfall vor, diese Überprüfung regelmäßig zu wiederholen. Bei positivem Eintrag wird von einem zustande kommen des Vertrages abgesehen bzw. besteht ein Recht zur fristlosen Kündigung.
Einseitige Veränderungen am Rahmenvertrag zum JobTicket Deutschland sind nicht möglich. Sollten Änderungen am Vertrag einseitig durch den Vertragspartner vorgenommen werden, werden diese nicht akzeptiert und sind nicht rechtswirksam vereinbart.
Alle Unternehmen und Organisationen können ein JobTicket Deutschland bei der VGF abschließen. Dabei spielt es keine Rolle, wie groß das Unternehmen ist. Es gibt also keine Mindestanzahl an Mitarbeitenden. Unternehmen mit kleinen Abnahmemengen beraten wir gerne hinsichtlich der Bezugsmöglichkeiten.
Für alle hauptamtlichen Mitarbeitenden im Unternehmen kann ein JobTicket Deutschland erworben werden.
Wenn Sie sich an den Kosten mit mindestens 25 Prozent beteiligen, erhalten Sie einen Rabatt von 5 Prozent auf den regulären Preis jedes Ticketabonnements – und Sie bezahlen nur für die ausgebenen JobTickets Deutschland, die Sie in Ihrem Unternehmen brauchen (kein Solidarmodell).
Mit der Bereitstellung des JobTickets Deutschland schaffen Sie als Unternehmen einen zusätzlichen Anreiz zur Mitarbeitendengewinnung und -bindung und leisten einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität.
Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden bereits ein RMV-JobTicket zur Verfügung stellen, haben nun zwei Optionen, wie sie ihren Mitarbeitenden die für sie besten Fahrkarten bieten können.
- Entweder: Ihr Unternehmen bleibt im bisherigen RMV-JobTicket, um die gewohnten Vorteile zu genießen:
- individuell kalkulierte, günstige Preise pro JobTicket-Berechtigten und Abrechnung nach dem Solidarmodell,
- verbundweite Gültigkeit inkl. Mitnahmeregelung (je nach gewählter JobTicket-Variante).
Wenn Sie sich für diese Möglichkeit entscheiden, müssen Sie nichts weiter tun.
- Oder: Sie wechseln ins JobTicket Deutschland und profitieren davon, dass die Tickets deutschlandweit gültig sind. Darüber hinaus zahlen Sie nur für die Anzahl der monatlich abgenommenen Tickets und erhalten zusätzlich 5 Prozent Rabatt auf den regulären Deutschland-Ticket-Preis.
- Entweder: Ihr Unternehmen bleibt im bisherigen RMV-JobTicket, um die gewohnten Vorteile zu genießen:
Sie können entweder beim RMV auf das JobTicket Deutschland wechseln oder einen neuen Vertrag mit der VGF abschließen. Informationen zum Wechsel in einen Vertrag mit der VGF finden Sie weiter oben unter dem Punkt „JobTicket Deutschland mit und ohne vorhandenem RMV-JobTicket-Vertrag“. Mehr Informationen zum Wechsel innerhalb des RMV erhalten Sie von den Ihnen bekannten Ansprechpersonen beim RMV.
Als Mitarbeitende können Sie den Wechsel ins JobTicket Deutschland nicht selbstständig vornehmen. Der Wechsel wird von Ihrem Unternehmen veranlasst.
Privatpersonen können aber jederzeit ein reguläres Deutschland-Ticket erwerben. Weitere Informationen finden Sie unter vgf-ffm.de/deutschlandticket.
Für die Abrechnung stehen zwei Optionen zur Verfügung:
Entweder: Das Unternehmen bezahlt den ermäßigten Tarifpreis von 46,55 Euro (ab 2025 55,10 Euro) per Rechnung. In diesem Fall bezahlen die Mitarbeitenden einen möglichen Eigenanteil an das Unternehmen, z. B., indem dieser über die Lohn-/Gehaltsabrechnung einbehalten wird.
Oder: Die Mitarbeitenden zahlen zunächst den kompletten ermäßigten Tarifpreis von 46,55 Euro (ab 2025 55,10 Euro) per Lastschrifteinzug. Das Unternehmen lässt den Mitarbeitenden den Arbeitgeberzuschuss unternehmensintern zukommen, z. B. über die Lohn-/Gehaltsabrechnung.
Nein. Das Unternehmen zahlt nur für Mitarbeitende, die ein JobTicket Deutschland nutzen möchten. Die Abrechnung erfolgt also nach einem Fakultativmodell. Das ist eine Veränderung zum bisherigen RMV-JobTicket, bei dem für alle Mitarbeitenden bezahlt wird, unabhängig davon, ob sie das JobTicket nutzen oder nicht.
Die erstmalige Anlage der Stammdaten (Anrede, Vorname, Nachnahme, Geburtsdatum) findet durch das Unternehmen statt. Anschriften, die Voraussetzung für eine Ticketbestellung sind, können entweder durch Verwalter:innen im Unternehmen oder durch die Mitarbeitenden selbst eingetragen werden. Änderungen der (Stamm-)Daten können anschließend ebenfalls von den Mitarbeitenden oder zentral durch das Unternehmen vorgenommen werden.
Für die erste Anlage der Stammdaten ist ein Datenimport grundsätzlich ab 30 Datensätzen möglich. Dafür übermittelt das Unternehmen eine (teil-)ausgefüllte Excel-Tabelle an die VGF (siehe Vorschau Anlage 2).
Nach Erstanlage der Stammdaten durch das Unternehmen erhalten die Mitarbeitenden automatisch eine E-Mail an die angegebene Adresse mit ihrer Kundennummer und einem Registrierungscode. Damit können sie sich unter meine.vgf-ffm.de registrieren und anschließend ihre Daten eingeben, ändern, ihr JobTicket bestellen oder kündigen.
Die Mitarbeitenden mit einem regulären Deutschland-Ticket-Abonnement müssen dieses selbstständig kündigen. Und zwar zum Ende des Monats bevor ihr neues JobTicket Deutschland gültig ist. Beginnt das JobTicket Deutschland z.B. zum 1. August, kann das privat erworbene Deutschland-Ticket zum 31. Juli gekündigt werden. Dafür bitte die Kündigungsfristen des Verkehrsunternehmen beachten, bei dem das reguläre Deutschland-Ticket erworben wurde.
Die RMV-Chipkarte mit Ihrem persönlichen JobTicket Deutschland erhalten Sie per Post. Bitte wenden Sie sich für weitere Fragen zur internen Vereinbarung innerhalb Ihres Unternehmens direkt an die zuständige Stelle in Ihrem Unternehmen (meistens Personalabteilung).
Die RMV-Chipkarte mit Ihrem persönlichen JobTicket Deutschland wird Ihnen kurz vor Gültigkeitsbeginn per Post an Ihre private Adresse zugeschickt. Bitte überprüfen Sie als erstes, ob Sie die richtige Adresse in Ihrem Kundenkonto angegeben haben. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle in Ihrem Unternehmen.
Kontakt für Unternehmen
Ansprechpartner für Frankfurter Unternehmen bei Fragen zum Rahmenvertrag oder für eine ausführliche Beratung für Unternehmen:
traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Herr Sven Ammann
Stiftstraße 9-17
60313 Frankfurt am Main
Telefon: 069 21 22 44 52
E-Mail: jobticket@traffiQ.de
Wir weisen darauf hin, dass die Kommunikation per E-Mail regelmäßig ungesichert erfolgt. Weitere Information unter www.vgf-ffm.de/datenschutz.
Mitarbeitende wenden sich bei Fragen zum JobTicket Deutschland an die zuständige Stelle in ihrem Unternehmen.