Deutschland-Ticket Job
Jetzt als Handy-Ticket oder auf Chipkarte
Vom Deutschland-Ticket Job profitieren Firmen und Mitarbeitende
So profitieren Firmen
- 5 % Rabatt
Dank Firmenrabatt kostet ein Ticket aktuell 55,10 €. - Flexibler Arbeitgeberzuschuss
Sie übernehmen mindestens 25 % des Ticketpreises. Höhere Zuschüsse sind möglich, bis zur vollständigen Zahlung des Deutschland-Tickets Job. - Zahlung pro Ticket
Sie bezahlen nur Deutschland-Tickets, die ausgegeben werden, nicht pauschal für alle Mitarbeitenden. - Ausgabeform wählbar
Sie können wählen, ob Mitarbeitende das Deutschland-Ticket Job auf Chipkarte oder als Handy-Ticket erhalten - Unterschiedliche Zahlungswege
Sie entscheiden, ob monatlich auf Rechnung gezahlt wird oder ein SEPA-Lastschrifteinzug beim Mitarbeitenden stattfindet. (Handy-Ticket nur per Zahlung auf Rechnung erhältlich.) - Mitarbeitendengewinnung und -bindung
Präsentieren Sie sich als attraktiver Arbeitgeber, der gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leistet.
So profitieren Mitarbeitende
- Deutschlandweite Mobilität
Dank des Arbeitgebers sind Sie flexibel unterwegs – auf dem Arbeitsweg und in der Freizeit. - Günstig unterwegs
Sie zahlen dank des Arbeitgeberzuschusses in jedem Fall weniger als für ein reguläres Deutschland-Ticket. - Ciao Parkplatzsuche
Mit Bus und Bahn umweltbewusst und stressfrei ans Ziel.
Kalkulationsbeispiele zum Deutschland-Ticket Job 2025
Regelpreis Deutschland-Ticket
58,00 €
Arbeitgeber-Zuschuss von mindestens 25 Prozent auf Regelpreis
14,50 €
Rabatt von 5 Prozent auf Regelpreis
2,90 €
Varianten | Kosten für Unternehmen | Kosten für Mitarbeitende | Vom Rabatt (5 Prozent) profitiert… |
Unternehmen zahlt Maximum | 55,10 € (58 € - 2,90 €) | 0 € | Unternehmen |
Unternehmen zahlt Minimum und gibt Rabatt (5 Prozent) weiter | 14,50 € | 40,60 € 58 € - 2,90 € - 14,50 € | Mitarbeitende |
So kommen Firmen an das Deutschland-Ticket Job
Deutschland-Ticket Job mit und ohne vorhandenem RMV-JobTicket-Vertrag
Option 1:
- Nutzung des JobTicket-Modul des RMV
- Vertragspartner bleibt der RMV. Wenn Sie JobTickets bereits als eTickets ausgeben, bleibt es bei der gewohnten Administration. Daten können durch den Unternehmensadministrator eingegeben oder geändert werden. Die monatliche Abrechnung findet mit dem Unternehmen statt. Weitere Informationen finden Sie unter: rmv.de/jobticket.
Option 2: - Wechsel ins VGF-Firmenkunden-Portal (Ausgabe per Chipkarte)
- Ihre Vertragspartnerin wird die VGF. Zum weiteren Vorgehen lesen Sie bitte im folgenden Abschnitt weiter: "Firmen ohne bestehenden RMV-JobTicket-Vertrag“.
Option 3: Wechsel zum Handy-Ticket der VGF
Es gibt die Möglichkeit zum bestehenden Vertrag einen Ergänzungsvertrag abschließen oder zur VGF wechseln, um das Deutschland-Ticket Job per Handy-Ticket zu erhalten. Bitte wenden Sie sich dazu zunächst an den RMV als Ihren Vertragspartner.
Option 1: Einstieg ins VGF-Firmenkunden-Portal (Ausgabe per Chipkarte)
Option 2: Einstieg ins Handy-Ticket der VGF
Sie können entscheiden, ob Sie das Deutschland-Ticket Job für Ihre Mitarbeitenden als Handy-Ticket oder auf Chipkarte beziehen. Wie der jeweilige Einstieg gelingt, zeigt die Präsentation.
Einstieg ins Deutschland-Ticket Job
Bitte beachten: Teilen Sie uns Ihren gewünschten Gültigkeitsbeginn für die JobTickets bitte frühzeitig mit. Der tatsächliche Start ist davon abhängig, wann alle benötigten Daten (Vertrag inkl. Anlagen) vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegen. Die einzelnen Ticketbestellungen müssen bis zum 15. eines Monats im System eingegangen sein, damit die Mitarbeitenden zum 1. des Folgemonats direkt losfahren können.
- Beim Vorliegen triftiger Gründe, wie zum Beispiel dem Verstoß gegen unseren Verhaltenscodex oder das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), behält sich die VGF vor, den Vertrag nicht anzunehmen. Die Aufzählung ist nicht abschließend.
Vor Vertragsentstehung wird die VGF den zukünftigen Vertragspartner anhand der sog. Embargo-Liste (Grundlage hierfür sind insbesondere die Verordnungen EG Nr. 753/2011, Nr. 881/2002 sowie die Verordnung 2580/2001 bzw. deren Anhänge in ihrer jeweiligen Fassung) überprüfen. Die VGF behält sich im Einzelfall vor, diese Überprüfung regelmäßig zu wiederholen. Bei positivem Eintrag wird von einem zustande kommen des Vertrages abgesehen bzw. besteht ein Recht zur fristlosen Kündigung.
Einseitige Veränderungen am Rahmenvertrag zum JobTicket Deutschland sind nicht möglich. Sollten Änderungen am Vertrag einseitig durch den Vertragspartner vorgenommen werden, werden diese nicht akzeptiert und sind nicht rechtswirksam vereinbart.
Tarifdetails zum Deutschland-Ticket Job
- Deutschlandweit gültig im Nah- und Regionalverkehr (nicht im Fernverkehr, z.B. EC, IC und ICE)
- 2. Klasse-Ticket (1. Klasse-Nutzung im RMV-Gebiet mit Zuschlag möglich)
- Persönliches, nicht übertragbares Ticket, das an das Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis gebunden ist (gilt ausschließlich in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis).
- Keine unentgeltliche Mitnahme weiterer Personen
- Mitnahme von Fahrrädern und Haustieren im RMV-Gebiet unentgeltlich möglich, in den übrigen Gebieten gelten jeweils die dortigen Bestimmungen
- Ausgabe als eTicket auf einer Chipkarte oder als Handy-Ticket
- Arbeitgeberzuschuss in Höhe von mindestens 25 Prozent ist bundesweit verpflichtend
Zu den vollständigen Tarifbestimmungen für das Deutschland-Ticket.
Ja, das ist möglich, Sie müssen Ihren bestehenden Vertrag kündigen und einen neuen mit uns abschließen. Falls Sie den Vertrag mit der VGF haben, sind wir beim Wechsel gern behilflich.
Nein, die Entscheidung trifft das Unternehmen und sie gilt für alle teilnehmenden Mitarbeitenden.
Alle Unternehmen und Organisationen können ein Deutschland-Ticket Job bei der VGF abschließen. Dabei spielt es keine Rolle, wie groß das Unternehmen ist. Es gibt also keine Mindestanzahl an Mitarbeitenden. Unternehmen mit kleinen Abnahmemengen beraten wir gerne hinsichtlich der Bezugsmöglichkeiten.
Für alle hauptamtlichen Mitarbeitenden im Unternehmen kann ein Deutschland-Ticket Job erworben werden.
Als Mitarbeitende können Sie den Wechsel ins Deutschland-Ticket Job nicht selbstständig vornehmen. Der Wechsel wird von Ihrem Unternehmen veranlasst.
Privatpersonen können aber jederzeit ein reguläres Deutschland-Ticket erwerben. Weitere Informationen finden Sie unter vgf-ffm.de/deutschlandticket.
Grundsätzlich werden nur die tatsächlich aktiven Tickets monatlich abgerechnet. In der Version als Handy-Ticket ist derzeit lediglich die monatliche Zahlung durch die Firma auf Rechnung möglich, keine Abbuchung bei Mitarbeitenden.
Für die Abrechnung des Deutschland-Ticket Job auf Chipkarte stehen zwei Optionen zur Verfügung:- Das Unternehmen bezahlt den ermäßigten Preis von 55,10 € per Rechnung. In diesem Fall bezahlen die Mitarbeitenden einen möglichen Eigenanteil an das Unternehmen, z. B., indem dieser über die Lohn-/Gehaltsabrechnung einbehalten wird.
- Die Mitarbeitenden zahlen zunächst den kompletten ermäßigten Preis von 55,10 € per Lastschrifteinzug. Das Unternehmen lässt den Mitarbeitenden den Arbeitgeberzuschuss unternehmensintern zukommen, z. B. über die Lohn-/Gehaltsabrechnung.
Nein. Das Unternehmen zahlt nur für Mitarbeitende, die ein Deutschland-Ticket Job nutzen möchten. Die Abrechnung erfolgt also nach einem Fakultativmodell. Das ist eine Veränderung zum bisherigen RMV-JobTicket, bei dem für alle Mitarbeitenden bezahlt wird, unabhängig davon, ob sie das JobTicket nutzen oder nicht.
Die Mitarbeitenden mit einem regulären Deutschland-Ticket-Abonnement müssen dieses selbstständig bei dem Verkehrsunternehmen kündigen, bei dem das reguläre Deutschland-Ticket erworben wurde. Dafür bitte die jeweils geltenden Kündigungsfristen beachten.
Die Chipkarte mit Ihrem persönlichen Deutschland-Ticket Job erhalten Sie per Post. Das Handy-Ticket bekommen Sie per Barcode, um es beispielsweise in der Google/Apple Wallet zu nutzen. Bitte wenden Sie sich für weitere Fragen zur internen Vereinbarung innerhalb Ihres Unternehmens direkt an die zuständige Stelle in Ihrem Unternehmen (meistens Personalabteilung).
Die Chipkarte mit Ihrem persönlichen Deutschland-Ticket Job wird Ihnen kurz vor Gültigkeitsbeginn per Post an Ihre private Adresse zugeschickt. Bitte überprüfen Sie als erstes, ob Sie die richtige Adresse in Ihrem Kundenkonto angegeben haben.
Sollten Sie den QR-Code für das Handy-Ticket nicht erhalten oder verloren haben, können Sie sich in Ihrem Kundenkonto einloggen. Dort steht der jeweils gültige QR-Code zum Download bereit.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle in Ihrem Unternehmen.
Kontakt für Unternehmen
Fragen zur Sondervereinbarung? Interesse an einer ausführlichen Beratung? Wir helfen gerne weiter:
traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Herr Sven Ammann
Stiftstraße 9-17
60313 Frankfurt am Main
Telefon: 069 21 22 44 52
E-Mail: jobticket@traffiQ.de
Wir weisen darauf hin, dass die Kommunikation per E-Mail regelmäßig ungesichert erfolgt. Weitere Information unter www.vgf-ffm.de/datenschutz.
Mitarbeitende wenden sich bei Fragen zum Deutschland-Ticket Job an die zuständige Stelle in ihrem Unternehmen.