Unsere Verantwortung für Menschen- und Umweltrechte

Die Achtung der Menschenrechte und der Schutz der Umwelt sind zentrale Elemente unserer Unternehmensphilosophie und Teil unserer unternehmerischen Verantwortung. Dazu richten wir alle erforderlichen Prozesse und Maßnahmen nach den internen und rechtlichen Anforderungen (wie z. B. des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes) ein.
Unser Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt, sowie alle dazugehörigen Prozesse, sind in unserer Grundsatzerklärung festgehalten.

Unsere Menschenrechtsbeauftragte (menschenrechtsbeauftragte@vgf-ffm.de) überwacht und überprüft die Umsetzung der Sorgfaltspflichten entsprechend der gesetzlichen Anforderungen und entwickelt unser Risikomanagementsystem weiter. Die Menschenrechtsbeauftragte berichtet der Geschäftsführung mindestens einmal jährlich sowie anlassbezogen.

Unser Verhaltenskodex
Als Grundlage guter Unternehmensführung setzt der VGF-Verhaltenskodex nicht nur Erwartungen an das tägliche Handeln unserer Mitarbeitenden und Führungskräfte, sondern auch an das unserer Geschäftspartner:innen.

Unser Beschwerdeverfahren
Liegen Hinweise auf Menschenrechts- und Umweltverletzungen bei der VGF bzw. entlang der Lieferkette vor, steht Mitarbeitenden, Geschäftspartner:innen, Kund:innen oder Dritten die Möglichkeit offen, sich an das VGF-Hinweisgebersystem zu wenden:

Das VGF-Hinweisgebersystem/Vertrauensanwälte