Das VGF-Hinweisgebersystem / Vertrauensanwälte
Prävention von Wirtschaftskriminalität
Der nachhaltige Erfolg unseres Unternehmens und der unserer Geschäftspartner:innen basiert auf Integrität und Compliance. Daher hat die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, interner Regularien sowie des Verhaltenskodex für Mitarbeitende und des Verhaltenskodex für Geschäftspartner:innen oberste Priorität.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer Mitarbeitenden oder Geschäftspartner:innen Kenntnis zu erhalten und dieses zu unterbinden. Neben der frühzeitigen Aufdeckung ist vor allem die Prävention von Missständen und Risiken das Ziel des VGF-Hinweisgebersystems. Hinweise von Mitarbeitenden, Geschäftspartner:innen, Kund:innen; oder Dritten können zur Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten und zum Abstellen von Missständen führen.
Mit einem unternehmensweiten Hinweisgebersystem bietet die VGF allen Mitarbeitenden und Dritten ein Instrument, um legales Verhalten im Unternehmenskontext sicherzustellen und Verstöße aufzudecken. Liegen Verdachtsmomente für Risiken bzw. Fehlverhalten im Bereich wirtschaftskrimineller Handlungen, anderer Straftaten oder schwerer Unregelmäßigkeiten sowie Menschenrechts- und Umweltverletzungen bei der VGF bzw. entlang der Lieferkette vor, steht jedem Hinweisgebenden die Möglichkeit offen, sich an das Compliance Management der VGF und / oder die Vertrauensanwälte der VGF zu wenden. Durch ihre anwaltliche Verschwiegenheitspflicht und ihr Zeugnisverweigerungsrecht schützen die Vertrauensanwälte die hinweisgebenden Personen vor einer Offenlegung ihrer Identität. Deren Namen werden gegenüber dem Arbeitgeber nicht offengelegt, es sei denn die Betreffenden wünschen dies und stimmen dem ausdrücklich und schriftlich zu. Daneben besteht in bestimmten Fällen auch die Möglichkeit sich an die zuständigen Behörden zu wenden. Fragen hierzu können an das Compliance Management oder die Vertrauensanwälte der VGF gerichtet werden. Für den Fall von Hinweisen auf Datenschutzverstöße, wenden Sie sich bitte an: datenschutz@vgf-ffm.de
Die Basis des VGF-Hinweisgebersystems ist der Grundsatz des fairen Verfahrens. Dadurch wird der bestmögliche Schutz des Hinweisgebenden und aller von dem Fehlverhalten und seiner Aufklärung betroffenen Personen sichergestellt. Das faire Verfahren schließt insbesondere auch die Möglichkeit der Abgabe anonymer Meldungen und den Austausch darüber ein. Dabei ist für die VGF selbstverständlich, dass Hinweisgebende und alle Personen, die bei der Untersuchung mitwirken, nicht benachteiligt werden. Ein missbräuchlicher Umgang des Hinweisgebersystems wird nicht geduldet. Es gilt die Unschuldsvermutung, bis das Fehlverhalten erwiesen ist. Der vertrauliche Umgang mit Hinweisen ist dabei für die VGF von oberster Priorität.
Nähere Informationen zu dem Hinweisgebersystem und insbesondere dem Verfahren können Sie der Verfahrensordnung des VGF-Hinweisgebersystems entnehmen.
Kontakt zu dem VGF-Hinweisgebersystem/Vertrauensanwälte
Compliance Management der VGF
Katharina Ganß
Chief Compliance Officer
E-Mail: k.ganss@vgf-ffm.de
E-Mail: compliance@vgf-ffm.de
Nina Brzoza
Compliance Managerin
E-Mail: n.brzoza@vgf-ffm.de
E-Mail: compliance@vgf-ffm.de
Vertrauensanwälte
Dr. Caroline Jacob
Telefon: 069 / 710 3333-0
Mobil: 0170 / 2160160
E-Mail: dr-jacob@dr-buchert.de
Dr. Rainer Buchert (Vertretung)
Telefon: 069 / 710 3333-0
Mobil: 06105 / 921355
E-Mail: dr-buchert@dr-buchert.de
Buchert Jacob Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Kaiserstrasse, 22, 60311 Frankfurt am Main,
Telefon: 069-710 33 33 0
Fax: 069-710 34 44 4
Internet: Ombudsmann - Ombudsfrau - Rechtsanwalt - Hinweisgebersystem - Compliance (ombudsperson-frankfurt.de)
Für vertrauliche Meldungen an die Vertrauensanwälte, nutzen Sie gern auch das Kontaktformular:
Hinweis geben - Whistleblowing - Ombudsperson - Rat - Hinweisgebersystem - Buchert Jacob Partner (ombudsperson-frankfurt.de)